Neues Pflaster irritiert beim Parken

Seit das neue Pflaster in der Altstadt verlegt wurde, hagelt es für Anwohner und Besucher Knöllchen und Verwarnungen.

Neues Pflaster irritiert beim Parken
Foto: Ralph Matzerath

Monheim. Es ist schick und kommt bei Besuchern gut an. Das neue Kopfsteinpflaster in der Monheimer Altstadt. Doch seit die Baustellenzeit vorbei ist, hat das Ordnungsamt das ein oder andere Knöllchen verteilt und Autofahrer mündlich verwarnt. Wo darf man parken und wo nicht? Das ist nicht allen klar. Das Thema ärgert Anwohner — aus unterschiedlichen Gründen.

Die einen beschweren sich über Falschparker und erstatten Privatanzeigen. 43 waren es laut Ordnungsamt für den Bereich Turmstraße innnerhalb von vier Wochen. Demgegenüber stehen im selben Zeitraum laut Ordnungsamt 21 Strafzettel für Falschparken (Turmstraße vier, Franz-Böhm-Straße 15, Freiheit zwei). Ein Anwohner habe die Stadt auch darauf hingewiesen, dass Parken auf dem Gehweg verboten sei und nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfe. An der Turmstraße etwa, da parke jeder, wie er gerade lustig sei. Aber: Wenn auf beiden Seiten Autos stehen, passe da dann auch kein Rettungswagen mehr durch.

Andere beklagen fehlende Transparenz. Der Monheimer Eduard Mayer zum Beispiel. Sein Sohn wohnt in der Franz-Böhm-Straße. Innerhalb von einem Tag habe man dort neulich zweimal einem Strafzettel bekommen. Mayer beschreibt das Problem dort so: „Im Rahmen der Umgestaltung der Monheimer Altstadt wurde über die gesamte Fläche Kopfsteinpflaster ohne Höhenunterschiede verlegt. Die Fahrbahn wurde auf eine Spur reduziert. Dies ist lediglich durch Wasserabflussrinnen erkennbar.“ Ein Parken auf oder am Rande der Fahrbahn sei nicht möglich. Schilder, die eine Parkregelung erkennen lassen, gebe es nicht. Anwohner parkten nun außerhalb der Fahrbahn.

Doch nun habe die Verwaltung vermehrt Verwarnungen verteilt, mit der Begründung, dass Parken auf dem Bürgersteig nicht zulässig sei. Dabei sei ein Bürgersteig im klassischen Sinn wegen fehlender Höhenunterschiede nicht erkennbar. „Es scheint so, dass der klassische Fall von Abzocke vorliegt“, sagt Mayer. Er findet: „Zumindest hätte man die Anwohner auf eine Regelung für das Parken informieren müssen.“

Die Stadtverwaltung sieht das anders. Strafzettel habe man auch früher schon in der Altstadt verteilt, sagt Christiane Schärfke, die Leiterin des Ordnungsamtes. In der Altstadt werde so kontrolliert wie in der Vergangenheit. Anwohner abzuziehen sei nicht der Plan.

Zur Frage der Transparenz äußert sich das Bauamt. Dass man an den betreffenden Stellen nicht parken dürfe, sei verkehrsrechtlich klar. Fachbereichsleiter Andreas Apsel sagt aber, man wolle Anwohnern entgegenkommen. „Wir werden uns etwas überlegen, um die Situation deutlicher zu machen, etwa durch Poller oder Sitzwürfel.“ Indes dürfe das Altstadtbild dadurch nicht verschandelt werden. Schilder wird es wohl nicht geben. „Wenn die Situation rechtlich klar ist, dürfen wir kein Schild aufstellen“, sagt Apsel. Generell ist (und war) Parken an vielen Stellen in der Altstadt nicht erlaubt, das soll sich auch nicht ändern. „Wir wollen keinen Parkplatz in der Altstadt, sondern einen öffentlichen Platz“, sagt Apsel. Parkplätze gibt es am Schützenplatz und am Eingang zur Altstadt (unterhalb von Bormachers Biergarten). Ansonsten gelten für das Parken in der Altstadt folgende Regeln:

Franz-Böhm-Straße: Ab Hausnummer 5/Ende des Kirchengeländes ist Parken auf dem Bürgersteig verboten, auch wenn es hier keinen Höhenunterschied gibt. Auf der anderen Seite der Turmstraße ist die Straße auf Höhe der Freiheit sehr eng; dort müssen (wie überall) drei Meter Platz für die Durchfahrt bleiben, damit auch Rettungsfahrzeuge durchkommen.

Turmstraße: Auf dem Abschnitt Turm-/Kapellenstraße bis Turm-/Franz-Böhm-Straße ist die Fahrbahn nur knapp über drei Meter breit; Parken ist daher hier nicht erlaubt. Für das Stück Turm-/Franz-Böhm-Straße bis Turm-/Grabenstraße gilt: Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt. Parken darf man auf Höhe der Hausnummern 20-24 — allerdings nur auf einer Seite, sonst wird die Fahrbahn auch hier zu schmal. Teilweise gilt auf dem Abschnitt der Turmstraße ein eingeschränktes Halteverbot,. Das Schild, das das Ende des Halteverbots anzeigt, fehlt zurzeit und soll bald erneuert werden, sagt die Stadt.

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