Locher Wiese: Grundbesitzer setzten Langenfeld unter Druck

Der Streit um die Locher Wiese geht in eine neue Runde.

Langenfeld. Am vergangenen Freitag ist die Frist für Stellungnahmen zum Bebauungsplan der Locher Wiesen abgelaufen. Neben den grundsätzlichen Überlegungen und Einwendungen zu Umweltschutz, Verkehrsführung oder Nachbarbebauung die in der Bausubstanz nicht beschädigt werden darf, findet sich darin eine ganz besondere Stellungnahme.

Eine Langenfelder Anwaltskanzlei will damit auf die „Motivation“ für ihre Mandanten hinweisen, planerisch benötigtes Gelände an die Stadt zu verkaufen, wenn der Bebauungsplan so beschlossen werde. Soll heißen: Sollten die Flächen des besonders geschützten Biotops weiterhin von einer Bebauung ausgeschlossen werden, überlegen sich die Mandanten, die Fläche für das benötigte Regenrückhaltebecken nicht an die Stadt zu verkaufen.

„Welche sollte denn die Motivation für unsere Mandanten sein, dann noch zu verkaufen“, macht Rechtsanwalt Jochen Honstell auf mögliche Konsequenzen aufmerksam: Der Preis für die Grundstücke könnte erheblich steigen.

Die Stadt reagiert in ihrer Stellungnahme gelassen: Sowohl die Befürchtungen einer „kalten Enteignung“ weist sie zurück, als auch die Kritik am Gutachten, das das Gelände als Biotop ausweist. Für den Fall, dass im Nachhinein keine Einigung über den Verkauf des Geländes für das Regenrückhaltebecken erzielt werden könne, „stehen der Stadt Langenfeld weitere Instrumente des Baugesetzbuches offen, um die Planungsziele zu verwirklichen“.

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