Gesundheitskarte für Flüchtlinge bewährt sich aus Sicht der Stadt

Die Kosten für die Stadt Monheim werden sich durch die Einführung der Karte nicht wesentlich erhöhen. Die Zahlen sind aber vorläufig.

Gesundheitskarte für Flüchtlinge bewährt sich aus Sicht der Stadt
Foto: dpa

Monheim. Die elektronische Gesundheitskate für Flüchtlinge wird die Kosten, die früher für deren medizinische Behandlung anfielen, nicht wesentlich übersteigen. Dies ist das vorläufige Fazit der Verwaltung, nachdem sie die Karte ab März ausgeteilt hatte. Demnach musste die Stadt in diesem Jahr für die 549 Patienten, die bei der Vertragskrankenkasse Novitas BKK angemeldet waren, im Schnitt 119,56 Euro zahlen. 2015 betrugen die durchschnittlichen Aufwendungen für die 361 versorgten Flüchtlinge 124,62 Euro pro Monat.

Die Stadt hatte mit der Krankenkasse eine monatliche Abschlagszahlung von 130 Euro pro Person vereinbart. Der Betrag beruht auf Erfahrungswerten. Allerdings könne dieser Wert noch nicht als abschließend oder repräsentativ angesehen werden, warnt die Verwaltung, denn die meist hohen Krankenhauskosten seien noch nicht darin erfasst.

Tatsächlich gestaltete sich die Einführung der Gesundheitskarte für die jetzt 570 Flüchtlinge aufwendig, weil neben den persönlichen Daten auch ein Foto eingesandt werden musste. Erst im Mai waren flächendeckend alle Flüchtlinge mit einer Karte ausgestattet.

„Aus unserer Sicht ist die Karte ein Riesengewinn“, sagt Christiane Schärfke, Leiterin des Bereiches Soziales und Ordnung. Auch für die Flüchtlinge sei diese neue Vorgehensweise sicherlich eine große Erleichterung. „Sie müssen sich nicht mehr krank zum Sozialamt schleppen, um sich einen Behandlungsschein zu besorgen“, erklärt Schärfke. Es entfalle auch die zum Teil möglicherweise als entwürdigend empfundene Offenbarung von gesundheitlichen Beschwerden. Außerdem seien die Mitarbeiter ohnehin nicht in der Lage gewesen, eine medizinische Expertise zu stellen.

Laut dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen den Menschen innerhalb der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts nur begrenzte medizinische Leistungen zu. Diese beinhalten Impfungen sowie die Behandlung von Schmerzen und akuten Erkrankungen. Nur werdende Mütter erhalten den vollen Umfang an Leistungen.

Dank der Gesundheitskarte kann der Arzt direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Zuzahlungen müssen die Karteninhaber nicht leisten. „Rückfragen von Ärzten hat es kaum gegeben“, sagt Schärfke. Insgesamt beurteilt die Verwaltung den Umgang der Flüchtlinge mit der Karte als sorgsam und verantwortungsvoll, bisher sei kein Missbrauch erkennbar.

Die Stadt hatte dem Rat zugesagt, nach einem halben Jahr Bilanz zu ziehen. Die jetzt vorgelegten Zahlen sind aber nur vorläufige, weil die in den beiden ersten Quartalen angefallenen Arzt- und Arzneimittelkosten erst im dritten oder vierten Quartal abgerechnet werden. Weitere Nachforderungen sind nicht auszuschließen. Weil jedoch keine Kostensteigerung durch die Gesundheitskarte zu erwarten sei, empfiehlt die Verwaltung, an diesem System festzuhalten.

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