Geldstrafe für Unfallfahrt mit Drogen

40-Jähriger verlor linken Unterarm.

Selbst aus Sicht der erfahrenen Juristen am Amtsgericht ist der Fall des 40-Jährigen Wuppertalers, der sich wegen Drogenbesitzes verantworten musste, tragisch. Der Familienvater war im Sommer auf der A 3 Richtung Oberhausen unterwegs, als er plötzlich und ohne Fremdeinwirkung von der Fahrbahn abkam und gegen die Leitplanke prallte. Dabei verlor der Cabriofahrer seinen linken Unterarm. Bei der Untersuchung der Unfallstelle fanden Polizisten 12,2 Gramm Marihuana im Rucksack des Fahrers. Den Drogenbesitz räumte der seit dem Unfall arbeitslose Bühnenbauer vor Gericht ein. Er habe das Marihuana für den Eigenkonsum gekauft, ließ er seine Anwältin ausrichten. Seit dem Unfall sei er psychisch sehr belastet, an das genaue Geschehen könne er sich kaum noch erinnern.

Das vollumfängliche Geständnis machte eine Befragung der Zeugen überflüssig. Der Richter sprach von einer „tragischen Komponente“, die den Fall bestimme. „Der Angeklagte hat seinen Arm und damit auch seine Arbeit verloren“, so der Jurist. „Das lässt mich nicht unberührt und hat freilich auch Auswirkungen auf das Urteil.“ Weil bei dem Unfall kein zweites Auto beteiligt war, habe es kein gerichtliches Gutachten für die Unfallursache gegeben. Unter Drogen habe der Mann bei dem Unfall laut Test jedenfalls nicht gestanden, betonte der Richter.

Das Verfahren wurde gegen die Auflage einer Geldzahlung eingestellt. Der nicht vorbestrafte 40-Jährige soll demnach 500 Euro an die Suchthilfe zahlen und sich auch aus psychischer Sicht seiner Genesung widmen.

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