Fahrrad-Licht-Test: „Taschenlampe reicht nicht“

Am Adenauer-Gymnasiumkontrollierten unangekündigt 15 Polizisten die Fahrräder der Schüler. Viele überraschte das.

Langenfeld. „Halt! Bleib mal stehen!“ Felix bremst ab, sein Fahrrad kommt zum Stillstand. Etwas erschrocken guckt er den Polizisten an, der ihn zur Ordnung gerufen hat. „Dein Rücklicht ist defekt“, sagt Polizeihauptkommissar Schönhofen und notiert sich das auf einer Mängelkarte.

15 Polizisten waren jetzt vor dem Konrad-Adenauer-Gymnasium (KAG) im Einsatz. Sie machen den Fahrrad-Licht-Test — eine Präventionsaktion der Kreispolizeibehörde, die im fünften Jahr stattfindet. „Das Gymnasium in Langenfeld ist eine große Schule mit viel Radverkehr“, sagt Polizeihauptkommissar Bernd Hildebrand. Zur Stoßzeit zwischen 7.15 und 7.45 Uhr biegen ununterbrochen Schüler auf Fahrrädern in die Schulauffahrt ein.

Die Polizisten stehen an den Haupteinhängen an der Straße Auf dem Sändchen und der Lindberghstraße und achten darauf, ob die Räder der Schüler verkehrssicher sind — und ihnen entgeht kein Radfahrer ohne Licht. „Es sind heute aber wirklich wenige“, sagt Hildebrand, der den Licht-Test einmal im Jahr unangekündigt an vielen weiterführenden Schulen im Kreis Mettmann durchführt.

Nur mit der Schulleitung ist ein wager Zeitraum abgesprochen. Am KAG ist Lehrer Jens-Christian Rödding Koordinator der Verkehrs- und Mobilitätserziehung. „Die Lichttestaktion ist ein Baustein“, sagt er.

Gerade in der dunklen Jahreszeit sei das Licht am Rad enorm wichtig, um gesehen zu werden. „Es sind schnell Unfälle passiert, die bitter enden können, denn Radfahrer haben keinen Schutzmantel, wie Autofahrer“, sagt Polizist Hildebrand. Wenn man unsicher ist, ob das Licht anzuschalten ist, dann solle man sich immer an den Autos orientieren. Grundsätzlich sei es aber nie verkehrt das Licht anzumachen. Scheinwerfer vorne und Rücklicht hinten dürfen mit Dynamo, aber auch mit Batterie oder Akku betrieben werden.

„Wichtig ist, dass das Licht fest mit dem Fahrrad verbunden ist“, erklärt Hildebrand. „Es ist nicht ausreichend, mit einer Taschenlampe in der Hand zu fahren.“ Auch ein weißer Frontstrahler und ein zweiter roter Rückstrahler und Pedalreflektoren sind vorgeschrieben, ebenso wie die Reflektoren an den Reifen.

„Ob das aber je zwei Katzenaugen sind, Stäbe an den Speichen, oder reflektierende Streifen an den Reifen, ist egal“, sagt der Polizist.

Zehn Euro Bußgeld kosten Beleuchtungsmängel am Fahrrad. Hildebrand: „Die Schüler müssen heute natürlich nichts zahlen.“ Ist ein Mangel oder Defekt festgestellt, wird er notiert und der Zettel den Schülern mitgegeben. Ein Exemplar des Mangelberichts behält die Polizei ein.

Dann haben die Schüler sieben Tage Zeit, das Rad zu reparieren, ob beim Zweiradfachbetrieb oder privat, spielt dabei keine Rolle. „Die Schüler geben den Bogen dann wieder in der Schule ab und die leitet es an uns weiter.“ Bei Theresa ist der Dynamo kaputt. „Ich werde meinem Vater Bescheid sagen“, verspricht die 14-Jährige.

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