Denkmalschutz: Lottenschule bleibt

Nach Ansicht des Rheinischen Denkmalamtes ist die Lottenschule ein Baudenkmal.

Denkmalschutz: Lottenschule bleibt
Foto: Ralph Matzerath

Monheim. Die 1931 bis 1933 erbaute Lottenschule ist ein Denkmal. Sie sei das wichtigste öffentliche Gebäude der Stadt aus der Weimarer Republik, begründet Dr. Sven Kuhrau vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege sein Urteil. Ursprünglich war sie eine konfessionelle Schule, in der katholische und protestantische Schüler getrennt unterrichtet wurden.

Es habe beispielsweise zwei Zugänge zu der Dachterrasse für den Freiluftunterricht und zwei Lehrerzimmer gegeben. Unter den Nationalsozialisten sei sie dann in eine „deutschen Schule“ umgewidmet worden. Das Gebäude habe Anfang der 30er Jahre einen „Quantensprung im Monheimer Schulwesen“ bedeutet. Bis dahin musste man sich mit einem immer wieder erweiterten Schulhaus von 1820 an der Alten Schulstraße begnügen.

Der Neubau wurde dann auf der „grünen Wiese“ errichtet, um damit einen Anker für ein noch zu entwickelndes Wohngebiet zu setzen. In der Architektur paarten sich die Funktionalität des Neuen Bauens mit expressiven Elementen, denen der Architekt Ferdinand Crone, etwa mit dem Walmdach, auch traditionalistische Formen beimischte.

„Diese Melange ist typisch für die Art und Weise, wie das Neue Bauen in den Metropolen in der rheinischen Provinz rezipiert wurde“, so Kuhrau. Etwas Theatralisches hätten beispielsweise die zylindrisch hervortretenden Treppenhäuser an der Rückseite. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung des Denkmalwertes habe auch gespielt, dass die typischen Materialien dieser Bauepoche sehr gut erhalten seien: die Trinkbrunnen aus Keramik, die Kunststeintreppen, die Flure mit Fliesen aus Steinzeug, Fischgrätparkett in den Klassenräumen und die Bleiverglasung.

Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes müsste die Stadt die Lottenschule jetzt als Baudenkmal in die Denkmalliste eintragen. „Da gibt es keinen Ermessensspielraum“, so Kuhrau. „Die Gemeinde kann aber fachliche Gegenargumente gegen unsere Meinung vorbringen, wenn sie anderer Ansicht ist.“ Aus Sicht der Denkmalschützer sind damit die Abrisspläne obsolet. Im Falle eines tiefgreifenden Dissenses könne die Behörde die Obere Denkmalbehörde beim Kreis Mettmann anrufen.

Werner Goller (SPD) berichtet, im Rathaus habe man ihm bisher die Übermittlung des Gutachtens verweigert. Er hatte sich als einziger im Rat gegen den Abriss der Schule gestellt. Der Gutachter findet bemerkenswert, dass „neue Anforderungen an den Schulbetrieb kaum Auswirkungen auf die Bausubstanz“ hatten. Aber gerade die baulichen Unzulänglichkeiten hatten ja den Wunsch nach einem funktionstüchtigen Neubau erst ausgelöst.

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