Zusatzsteuer trifft die Falschen

Zu: Hundehalter sollen tiefer in die Tasche greifen

Was ist ein gefährlicher Hund? Ist es ein Hund, der durch sein Verhalten zeigt, dass er gefährlich ist? Oder ist es ein Hund, bei dem der Gesetzgeber nur aufgrund der Rassezugehörigkeit eine Gefährlichkeit vermutet? Was ist mit einem solchen Hund, der durch einen bestandenen Wesenstest nachgewiesen hat, dass er nicht gefährlicher ist als jeder andere Hund auch? Warum will die Stadt Haan etwas reglementieren, wo es augenscheinlich keinen Anlass zu gibt? Die in Haan lebenden „Listenhunde“ sind völlig unauffällig, leben also genauso wie die anderen 1879 Hunde. Die Anzahl dieser Hunde ist rückläufig. In 2013 noch 27, jetzt nur noch 11. Halter von Listenhunden, die ihre Tiere ordnungsgemäß anmelden, haben alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Diese verantwortungsvollen Halter kann man nicht mit Milieus und kriminellen Kreisen vergleichen. Dort haben solche Hunde tatsächlich nichts zu suchen und sind zu beschlagnahmen. Diese Personen melden die Hunde aber sowieso nicht an, denn sie können in der Regel die Auflagen nicht erfüllen und würden keine Genehmigung erhalten. Sie zahlen also auch keine Steuern. Insofern trifft die Zusatzsteuer für Listenhunde genau die Falschen. Diejenigen, die diese Tiere ausschließlich aus dem Tierschutz beziehen und ordnungsgemäß und gesetzeskonform halten, anmelden und führen. Nachdem mehrfach lich nachgewiesen wurde, dass die Gefährlichkeit eines Hundes eben nicht an der Rasse festgemacht werden kann, schaffen immer mehr Bundesländer die Rasselisten wieder ab, wie zuletzt Schleswig Holstein. Es bleib zu wünschen, dass auch NRW diesem Beispiel folgen wird.

KirstenStein

Haan

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