Wohnhaus soll anstelle ehemaliger Druckerei gebaut werden

Die Ken Immobilien GmbH & Co KG hat den Gebäudekomplex Berliner Straße 8-10 gekauft. Abbrucharbeiten haben bereits begonnen.

Wohnhaus soll anstelle ehemaliger Druckerei gebaut werden
Foto: Staschik

Hilden. Arbeiter haben bereits mit ersten Abbrucharbeiten in der ehemaligen Druckerei Berliner Straße 8 begonnen. Zuletzt wurde das Gebäude von der Kleiderkammer des katholischen Sozialdienstes genutzt. Neuer Eigentümer, auch des Nachbargrundstücks Berliner Straße 10, ist die Ken Immobilien GmbH Co KG aus Ennepetal, bestätigt Bauunternehmer Kenan Aydin: „Die Abbruchgenehmigung liegt vor, die Baugenehmigung steht noch aus. Wir planen Wohnungen mit einer Tiefgarage. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Berliner Straße 10 wird gewerblich genutzt.“ Beide Grundstücke liegen baurechtlich in einem „Kerngebiet“. Dort können nicht nur Wohnungen gebaut werden, es muss auch Gewerbe entstehen.

Rückblick: Im vergangenen Jahr hatte die Untere Denkmalbehörde das Haus Berliner Straße 10 genauer untersucht, weil die damaligen Eigentümer offenbar verkaufen wollten. Ergebnis: Eine der ersten Buchdruckereien Hildens (belegt seit 1906) verdiene Denkmalschutz, erläuterte Denkmalpflegerin Karin Herzfeld. Das Haus sei ein „qualitätsvolles, nahezu unverändert erhaltenes Beispiel für einen sowohl noch ländlich, als auch schon städtisch geprägten Wohn- und Bürobau“ in Hilden kurz nach 1900.

Das Gebäude lag an der Apfelstraße, die 1978 für die vierspurige Berliner Straße weichen musste. Das Gebäude Berliner Straße 10 sei zusammen mit dem Denkmal Benrather Straße 20 das letzte Zeugnis der historischen Bebauung der ehemaligen Apfelstraße. Auch ein rückwärtiger Anbau sei denkmalwert, aber nicht das anschließende zweigeschossige Gebäude Berliner Straße 8.

Der Stadtrat schloss sich der Unteren Denkmalbehörde mit Mehrheit an und stellte das Haus Berliner Straße samt Anbau unter Denkmalschutz — gegen den Willen der damaligen Eigentümer. Sie sahen im Denkmalschutz ein Hindernis für eine künftige neue Nutzung und Bebaubarkeit des Areals.

„Wir haben schon mit dem neuen Eigentümer gesprochen und einen Konsens zum Denkmalschutz gefunden“, sagt Herzfeld. Die Denkmalbehörde versuche nicht, den Eigentümern das Leben schwer zu machen: Ein qualitätsvoll gestaltetes Denkmal könne die Attraktivität und den Marktwert des gesamten Geländes sogar noch erhöhen.

Das würde auch Christof Gemeiner unterschreiben. Der Hildener Architekt (49) hat schon einige Denkmale in Hilden saniert — und ist dafür mit renommierten Preisen ausgezeichnet worden, etwa für seine Wiederbelebung des Hildener Bahnhofs und der Gottschalks Mühle. Gemeiner arbeitet in einem Denkmal: Er kaufte und saniert die Gründerzeit-Villa Walder Straße 24a und brachte dort sein Büro unter. „Für mich ist die Villa ein Glücksfall. Meine Mitarbeiter und meine Kunden fühlen sich dort sofort wohl.“ Denkmale seien keine Last, sondern hätten im Gegenteil viele Vorteile, betont Gemeiner: „Es gibt viele Erleichterungen. Man muss etwa nicht die Wärmeschutzverordnung erfüllen.“

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