Stadt: Die Spielhallenzahl bleibt bestehen

Das Ordnungsamt geht derzeit nicht von Schließungen aus, das Innenministerium widerspricht.

Stadt: Die Spielhallenzahl bleibt bestehen
Foto: ola

Hilden. Das Thema Spielhallen und der Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt Hilden weiter: Nach dem Gerichtsbeschluss, der die Rechtmäßigkeit des Vertrages unterstrich, hat die Bürgeraktion eine Anfrage zu den Auswirkungen auf den Bestand in Hilden gestellt. In der Antwort der Verwaltung, die jetzt vorliegt, ist zu lesen, dass die Stadt gar nicht davon ausgeht, dass sich die Anzahl der Spielhallen verringert — lediglich die Anzahl der Spielgeräte würde wohl reduziert. Größte Schwachstelle des Gesetzes demnach: die Härtefallregelung.

Die ist ausdrücklicher Bestandteil des Vertrages und wirft aus Sicht des Ordnungsamts Fragen auf: Was genau ist ein Härtefall, wie bemisst er sich? „Uns sind als Stadt keine Kriterien an die Hand gegeben worden, wonach ein Härtefall zu bewerten ist“, schreibt Verwaltungschefin Birgit Alkenings in der Antwort. Man habe zwischenzeitlich Fachanwälte mit der Sache betraut, so verzwickt erscheint die Materie. Hintergrund: Der Glücksspielstaatsvertrag, der jetzt für rechtens erklärt wurde, wurde 2012 aufgelegt.

Er sieht unter anderem vor, dass es keine Mehrfachkonzessionen für Spielhallenbetreiber mehr gibt — also pro Einrichtung nur noch zwölf Geräte aufgestellt werden dürfen. Heute sind es weit mehr. Außerdem müssen die Spielhallen um 1 Uhr schließen, Ausnahmen sind nicht möglich. Auch müssen mindestens 350 Meter Luftlinie zwischen zwei Spielstätten liegen. Zugleich hat der Gesetzgeber den Betreibern eine fünfjährige Übergangsfrist eingeräumt. Die endet in diesem November. Bis hierhin kommen die Städte und Gemeinden klar, doch mit der Einräumung des Härtefalls für Bestandsspielhallen eben nicht.

„Ohne diese Regelung wäre kurzfristig eine Reduzierung von Geräten in Spielhallen erreichbar gewesen“, heißt es. Unzufrieden ist die Stadt auch mit einem Ministeriums-Erlass aus dem vergangenen Jahr. Darin steht, dass der Mindestabstand von Spielhallen zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für Bestandsspielhallen nicht gilt. Warum aber sollte eine bestehende Spielhalle besser gestellt werden als eine, die neu eröffnen will? Tobias Dunkel, Sprecher im Innenministerium, widerspricht: „Natürlich wird sich die Zahl der Einrichtungen reduzieren“, sagt er und begründet das damit, dass die alten Konzessionen der bestehenden Spielhallen ab November nicht mehr rechtmäßig seien, sie laufen aus. Grundsätzlich müsse die Stadt alle Spielhallen neu konzessionieren, alle Betreiber müssen neue Anträge auf Einrichtung stellen. Die seien dann nach den Kriterien, die der Erlass auch zu den Härtefällen regelt, zu prüfen. Darin heißt es: „Es obliegt dem Betroffenen, die Gründe, die zur Annahme einer unbilligen persönlichen Härte führen, durch geeignete Unterlagen auf eigene Kosten, vorzutragen und nachzuweisen.“ Im Anschluss gibt der Erlass (vom Mai 2016) durchaus einige Kriterien an, die für die Prüfung des Härtefalls herangezogen werden können.

Fest steht bisher offenbar, dass sich weiterhin Gerichte mit der Materie beschäftigen müssen. Dunkel: „Auch die Lobbyverbände arbeiten seit fünf Jahren daran, wie ihre Mitglieder um die neuen Regeln herumkommen können.“ Das sei immerhin deren Aufgabe. Die Stadt Hilden geht auch davon aus, dass sich die Kommunen auf langjährige Verfahren werden einstellen müssen. „Etwaige Verbote müssen absolut gerichtsfest sein.“

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