Kirche streitet mit Verwaltung um Schule

Der Zank geht um die Frage, wie die Hildener Schüler künftig aufgeteilt werden sollen.

Kirche streitet mit Verwaltung um Schule
Foto: Göttert

Hilden. Manche Grundschule hat wenige Anmeldungen, aber viele Räume. Dagegen haben andere Grundschulen zu viele Anmeldungen bei begrenzten Räumlichkeiten. Das ist die Ausgangslage für die 482 i-Dötzchen, die im Sommer eingeschult werden in Hilden. Was tun? Die Antwort auf diese Frage hat ein Arbeitskreis nach fünfmonatiger Arbeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit — alles streng vertraulich — gegeben: Die Aufregung um die Zügigkeit von Schulen aus dem Vorjahr sollte sich nach dem Willen der Verwaltung keinesfalls wiederholen. Zum Arbeitskreis zählten Vertreter der Ratsfraktionen und der Schulen. Ein externes Institut übernahm die Beratung und Moderation.

Jetzt stellte der Schulausschuss das Ergebnis samt aller Zahlen und Einschätzungen öffentlich vor. Und der Streit ist handfest. Im Kern geht es um die Frage, ob die Stadt als Schulträger es Eltern verwehren kann, ihr Kind auf eine städtische katholische Schule zu schicken — auch, wenn es nicht katholisch ist. Davon gibt es zwei: die Astrid-Lindgren-Schule und die Grundschule an der Beethovenstraße. Sie sind, was die Anmeldungen zeigen, beliebt, und die Kinder kommen aus dem ganzen Stadtgebiet.

Genau dies will die Verwaltung ändern, und hat dafür auch die Zustimmung des genannten Arbeitskreises: Von neun stimmberechtigten Teilnehmern haben acht ganz klar „Ja“ zu einem Kurswechsel gesagt. Die Verwaltung hat nicht mitgestimmt. Künftig will die Stadt die Kinder wohnortnah in die Schule schicken. Sie zählt, wie viele i-Dötzchen es in einem Bezirk gibt und zieht die katholischen ab. Die Anzahl der Kinder ist dann die Grundlage für die Zügigkeit der jeweiligen Schule.

So möchte Hilden alle Grundschulen gleichmäßig auslasten und die Kosten für die Stadt planbarer machen. Im Plan heißt es dazu: „Eltern haben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten freie Schulwahl“, ihnen steht ein Platz in „ihrem“ Bezirk zu. Das würde bedeuten, dass auch die städtischen katholischen Schulen zunächst die Kinder des Bezirks zuzüglich der katholischen Kinder annehmen müssten. Für die Astrid-Lindgren-Schule würde das Zweizügigkeit bedeuten, viele Eltern müssten abgelehnt werden. „An der Schulstraße“, sagt ein Mitglied des Arbeitskreises, „sind genügend Kapazitäten vorhanden.“ Die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten würde für die Stadt eine große Kostenersparnis bringen: Das „ungesteuerte Verfahren“ kostet fast neun Millionen Euro, das Verfahren nach Wohnortprinzip rund sechs Millionen — für den Ausbau von Räumen und Mensen bei steigenden Schülerzahlen, wovon alle Prognosen derzeit ausgehen.

Gegen das Vorhaben hat das Erzbistum Köln in Gestalt von Birgit Hess eine Protestnote in den Schulausschuss eingebracht. Hess vertritt das katholische Schulreferat Mettmann. Sie moniert, der Schulentwicklungsplan widerspreche geltendem Recht: Katholische Schulen seien gehalten, auch Kinder anderer Konfessionen aufzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Stadt zähle für die Zügigkeit aber nur die katholischen Kinder. „Damit wird eindeutig darauf verwiesen, dass das Elternrecht höchste Priorität hat und dieses nicht nur Eltern katholischer Kinder zugestanden werden darf“, schreibt Hess in ihrer Stellungnahme.

Von der wurde der Ausschuss kalt erwischt: „Ich bin für eine homogene Schullandschaft“, sagt etwa Sabine Kittel (BA), die im Arbeitskreis saß. „Ich musste beim Beschluss doch davon ausgehen, dass zuvor alles rechtlich geprüft ist!“ CDU, BA, FDP, AfD haben für Vertagung gestimmt.

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