Gebühr für die Müllabfuhr sinkt

Dafür müssen die Haaner für den Winterdienst künftig mehr bezahlen. Die neue Gebührenordnung gilt erstmals für zwei Jahre.

Gebühr für die Müllabfuhr sinkt
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Haan. Haaner Bürger können sich freuen. Denn die Gebühren, die für die Abfallentsorgung zu bezahlen sind, sinken zum 1. Januar 2018. Ebenso die Abgaben für die Straßenreinigung. Der Winterdienst und auch die Kanalgebühr werden hingegen teurer. Neu ist: Die Gebühren gelten jetzt für zwei Jahre, werden also das nächste Mal erst Ende 2019 für 2020/21 neu festgesetzt.

Die niedrigere Müllgebühr geht zurück auf eine Preisentwicklung, die auf Kreisebene beeinflusst wird. Der Kreis ist zuständig für die Abfallbeseitigung, während die Städte die Sammlung der Abfälle zu regeln haben. Der Kreis zahlt für die Verbrennung der Siedlungsabfälle und kassiert zugleich die Erträge aus dem Verkauf der gesammelten Mengen Altpapier und Kartonagen. Am Ende steht eine Mischgebühr, die wiederum von den Kommunen zur Gebührenkalkulation herangezogen wird.

Diese Mischgebühr konnte der Kreis von 141 auf 135 Euro je Tonne reduzieren. Positive Wirkung für Haaner Haushalte: Für sie sinken die Müllgebühren — je nach Behältergröße — zwischen 2,8 und 7,9 Prozent. Alle Kosten summieren sich auf gut 1,9 Millionen Euro. Eine Grundgebühr von 19,69 Euro je Gefäß deckt die Kostenbasis ab, unabhängig von der Behältergröße oder der Häufigkeit der Abfuhr.

Die neuen Gebührensätze: 40-Liter-Tonnen kosten 72,24 Euro (bisher 77,76 Euro) pro Jahr. 60-Liter-Behälter kosten 98,40 Euro (104,64 Euro), 80 Liter 124,68 Euro (131,64 Euro), 120 Liter 177 Euro (185,52 Euro), 240 Liter 334,08 Euro (247,04 Euro).

Eigenkompostierer, die keine braune Tonne nutzen, zahlen zwischen 7,92 Euro (40 Liter) und 40,92 Euro (240 Liter) weniger. Wer zusätzliche braune Tonnen benutzt, die über das Restmüllvolumen hinausgehen, zahlt je 120 Liter zusätzlich 48 Euro. Der Preis für die 70-Liter-Abfallsäcke sinkt von 4,10 auf 3,90 Euro. Der Preis der Sperrmüllkarte bleibt unverändert bei 10 Euro.

Für 2019 könnte die Gebühr ansteigen, da zum einen keine Rücklage aus Überzahlungen der Vorjahre mehr besteht, zum anderen die neue Ausschreibung des Abfallentsorgungsvertrages einen Kostenanstieg vermuten lässt.

Auch die Straßenreinigungsgebühr sinkt. Einerseits wird ein Überschuss aus den Vorjahren von fast 55 000 Euro eingesetzt, andererseits sank der Aufwand der gebührenpflichtigen Straßenreinigung durch die städtische Kleinkehrmaschine auf das Niveau des Vorjahres. Insofern sinkt die Normalgebühr von 2,18 auf 1,70 Euro je Meter.

Je stärker Straßen belastet sind, desto geringer ist der Kostenanteil, den die Bürger zu tragen haben. An Hauptverkehrsstraßen zahlen sie 1,35 Euro je Meter, 1,62 Euro an Haupterschließungsstraßen und 1,79 Euro an Anliegerstraßen.

Umgekehrt verläuft die Entwicklung bei den Winterdienstkosten. Hier steigt die Normalgebühr von aktuell 0,71 Euro auf 0,99 Euro. Damit ist nach einigen Jahren günstigerer Gebührensätze (2016: 0,67 Euro, 2017: 0,71 Euro) das Niveau von 2015 (0,92 Euro) sogar überschritten. Für 2019 erwartet das Bauverwaltungsamt noch einmal kräftig steigende Kosten. Insofern wird die Winterdienstgebühr festgesetzt auf 37 Cent je Frontmeter auf Straßen der Prioriät 3, 73 Cent je Frontmeter für Straßen der Stufe 2 (geringes Verkehrsaufkommen) und 92 Cent je Meter auf Straßen der Prioriät 1 (sie werden als erstes von Eis und Schnee befreit).

Die Einnahmen aus der Kanalgebühr müssen 2018 Kosten von 3,42 Millionen Euro und 2019 von 3,47 Millionen Euro abdecken. Bei einem Wasserverbrauch von stadtweit 1,49 Millionen Kubikmetern wird der Kubikmeterpreis auf 2,26 Euro (2017: 2,20 Euro) festgesetzt. Eigentümer oder Kleinkläranlagen zahlen künftig je Kubikmeter Frischwasser 1,55 Euro (2017: 1,62 Euro) und Besitzer von Abwassergruben 10,42 Euro (2017: 10,25 Euro) je Kubikmeter Frischwasser. Der Aufwand für das Ableiten des Regenwassers von versiegelten Flächen summiert sich auf rund 2,17 Millionen Euro. 3,29 Millionen Quadratmeter sind versiegelt, so dass der Gebührenanteil auf 65 Cent pro Einheit festgesetzt wird.

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