Festnahme nach Schüssen im Hof

Mehrere Stunden brauchten die Einsatzkräfte, um den Mann dingfest zu machen.

Hilden. Großeinsatz der Polizei an der Uhlandstraße: Dort hatten Anwohner am Montag gegen 10.30 Uhr Schüsse aus einem Hinterhof gemeldet. „Zunächst war nicht klar, ob es sich um eine echte Waffe oder eine Schreckschusspistole handelte“, berichtete Polizei-Pressesprecher Ulrich Löhe am Nachmittag. Details zum Einsatz und der Stärke der eingesetzten Beamten werde die Polizei, wie in solchen Fällen üblich, aber nicht mitteilen.

Mehrere Augenzeugen berichteten allerdings übereinstimmend von mindestens vier beteiligten Streifenwagen, die zum Teil an der Ecke Uhlandstraße/Richrather Straße geparkt hatten. Dort gingen zwischenzeitlich auch Beamte mit Maschinenpistolen in Stellung.

Der Einsatz zog sich über mehrere Stunden hin — „eben auch wegen der unklaren Gefährdungslage“, wie Löhe betont. Am Mittag konnten die Polizisten den Hildener schließlich überwältigen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Schreckschuss-Pistole handelte. Außerdem machte der Schütze einen geistig verwirrten Eindruck. Man habe den Mann aus diesen Gründen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand.

Der Fall weckt Erinnerungen: 2016 hatte schon einmal ein geistig Verwirrter Schlagzeilen gemacht, als er mit einem gezückten Messer hinter einem vermeintlichen Nebenbuhler herlief und damit einen Polizei-Großeinsatz auslöste.

Bedrohung mit einem gezückten Messer, gezielte Würfe auf einen Menschen mit einer Wasserflasche, Sachbeschädigungen an Autos, Drohungen und Beleidigungen — der damals 36-jährige beschäftigte die Polizei und Justiz über einen längeren Zeitraum. Er wurde immer wieder als „Messermann“ bezeichnet.

Dennoch wurde das Verfahren gegen ihn vor dem Landgericht gegen zwei Auflagen eingestellt. Ihm wurde auferlegt, ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren. Und: Er musste 600 Euro an den Kinderschutzbund überweisen.

Der Grund für die Einstellung: Die Geschädigte — die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten und Mutter eines gemeinsamen, damals vier Jahre alten Sohnes — war der Hauptverhandlung mehrmals ferngeblieben. Ohne ihre Aussage sei eine Verurteilung kaum möglich, ließ die Richterin seinerzeit durchblicken. Zwar waren fünf weitere Zeugen geladen — doch die hatten den Angeklagten teilweise nur von hinten gesehen und anhand der Körperstatur erklärt, er könne der Täter gewesen sein. Teilweise kamen sie erst lange nach den Vorfällen am Tatort an.

Zu dem jetzigen Fall mit der Schreckschuss-Pistole gebe es ersten Ermittlungen zufolge aber keine Verbindung, stellte Polizeisprecher Löhe klar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort