Hilden Deutsche sollen für Flüchtlinge zahlen, obwohl die kaum Geld beansprucht haben

Zahlreiche Deutsche hatten 2014 und 2015 für syrische Flüchtlinge gebürgt und sich bereit erklärt, notfalls den Lebensunterhalt zu zahlen. Derzeit erhalten viele hohe Geldforderungen - obwohl kaum Hilfen beansprucht wurden.

Hilden: Deutsche sollen für Flüchtlinge zahlen, obwohl die kaum Geld beansprucht haben
Foto: Staschik

Hilden. Bei vielen Bürgen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge ist der Schrecken groß: Sie erhalten zurzeit hohe Geldforderungen von den Behörden. Das schreibt jetzt die Evangelische Kirche Deutschland im Internet auf ihrer Website. Menschen, die in den Jahren 2014 und 2015 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben, erhalten demnach Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern.

Die Evangelische Kirche berichtet allein von 15 Fällen in Minden, bei denen es um Summen zwischen 9000 und 28 000 Euro geht. Auch in Hilden gibt es Menschen, die mit Bürgschaften helfen wollten: In der katholischen Gemeinde haben rund 50 Leute für etwa 80 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge gebürgt. Bis 2016 haben sechs betreute syrische Flüchtlinge rund 3500 Euro an sozialen Leistungen in Anspruch genommen.

Doch nachdem das Problem im vergangenen Jahr von mehreren Gerichten behandelt wurde und einander widersprechende Urteile ergingen — die Rechtslage also keineswegs geklärt war — entschied die Flüchtlingshilfe St. Jacobus: Ihre syrischen Flüchtlinge sollen zunächst keine weiteren staatlichen Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Hintergrund für den Streit war die seinerzeit ungeklärte Dauer der Bürgschaften: In Ländern wie NRW, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus für Syrer aus.

Damit hätten auch die Zahlungsverpflichtungen der Bürgen automatisch geendet. Aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Verpflichtung auch danach fort. Das Integrationsgesetz regelte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für „Altfälle“ auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 bestätigt wurde.

Heißt: Die Helfer müssen zahlen. Einige davon überlegen zu klagen, andere hoffen auf von den Ländern angekündigte „wohlwollende Einzelfallprüfungen“. Erleichterung dagegen in Hilden: Die Entscheidung der Flüchtlingshilfe, keine weiteren sozialen Hilfen in Anspruch zu nehmen, hat sich als richtig erwiesen. Stattdessen warb die Kirche Spenden ein. Daher „ist uns aus den Bürgschaften kein Nachteil erwachsen“, bilanziert Helfer Peter Schnatenberg. arue

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