Nach dem Tod von Kater „Bagira“ ermittelt die Staatsanwaltschaft

Anwohner in Langenfeld werfen einem Nachbarn vor, eine gefährliche Tierfalle ungeschützt aufgestellt zu haben.

Nach dem Tod von Kater „Bagira“ ermittelt die Staatsanwaltschaft
Foto: Anna Schwartz

Langenfeld. „Alt ist er nicht geworden. Dabei war er so ein liebes Tier.“ Verena Schäfer (28) trauert ihrem Kater immer noch nach. Das Tier wurde gerade einmal vier Jahre alt. Die Todesursache beschäftigt die Behörden. Denn „Bagira“ ist von einer sogenannten Schlagfalle getötet worden. Das war im November 2013.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte — und stellte das Verfahren ein. Allerdings machte sie die Rechnung ohne empörte Anwohner. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt. „Es waren schreckliche Schreie“, erinnert sich Harald Hutmacher. Es war gegen 1 Uhr nachts, als auf einem Nachbargrundstück am Langenfelder Riethersbach die Todesschreie zu hören waren.

Ein Schuppen stand offen. Der Eigentümer hatte dort die Schlagfalle aufgestellt. „Ratten wollte ich fangen“, sagte dieser später der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. „Der Mann hat sich bis heute nicht entschuldigt. Und angeblich stellt er immer noch diese Fallen auf“, sagt Verena Schäfer, die nun Angst um ihre zweite Katze hat. „Man kann die Tiere doch nicht im Haus einsperren.“

So sieht es auch Harald Hutmacher — und mit ihm seine Lebensgefährtin Waldtraud Blasic. Das Paar fürchtete, es sei ihre Katze „Daisy“ gewesen, die in die Falle lief. „Das geht gar nicht. Hier in der Nachbarschaft gibt es viele Katzen“, sagt Hutmacher.

Und er lässt Taten folgen. Denn die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren eigentlich bereits eingestellt. Begründung: „Der Tötungsvorsatz bei der Katze war nicht nachzuweisen.“ Harald Hutmacher nahm das nicht hin. Sein Einspruch bringt den Fall wieder auf den Tisch der Staatsanwaltschaft.

Die Frage ist: Liegt ein bewusster Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor? „Dass jemand Ratten fangen und auch töten will, kann ich verstehen. Aber es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Und eine Schlagfalle ist schon sehr heftig. Die nimmt man eigentlich für andere Tiere wie Marder. Und einen Schuppen sollte man dafür ganz sicher nicht offen lassen“, sagt Gerd Spiecker, Vorsitzender der Kreisjägerschaft.

Grundsätzlich verboten sind diese Schlagfallen nicht. Aber Jäger Gerd Spiecker betont: „Immer muss gewährleistet sein, dass Tiere wie Katzen oder Hunde nicht in Gefahr geraten.“

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