Verkehr in Hilden: Eine Ausnahme für alle Fälle

Eigentlich ist die Hildener Innenstadt ab 10 Uhr autofrei. Das Gesetz sorgt dafür, dass dennoch viel Verkehr herrscht.

Hilden. Es ist kurz vor halb zwölf. Eigentlich dürften lediglich Fußgänger auf der Mittelstraße unterwegs sein. Fahrzeuge sind seit 10 Uhr verboten. Und doch rangiert ein Bäckerei-Fahrzeug im oberen Teil, ein Kurierfahrer passiert gerade das Bürgerhaus und weiter unten ist ein Paketzusteller unterwegs.

Und das alles völlig legal. Denn während die Stadt in den vergangenen Jahren die Innenstadt mittels elektrisch hochfahrender Poller immer stärker abgeriegelt hat, hat sich auch die Zahl der Ausnahmen drastisch erhöht.

"Früher gab es einen gelben Postwagen, der eine Ausnahmeerlaubnis hatte. Heute gibt es viele Paketzusteller. Statt einem Transporter fahren heute fünf durch die Stadt", sagt Dezernent Norbert Danscheidt.

Kurierdienste und Paketdienste haben eine gesetzlich geregelte Ausnahmeerlaubnis. Das gilt auch für Geldtransporter und Arzneimittel-Lieferanten.

Daneben dürfen auch Frischwaren angeliefert werden. Wenn der Bäcker zum Beispiel Brot aus der Backstube zum Laden in der Innenstadt bringen muss, gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Das gilt auch für den Party-Service, der von der Mittelstraße aus seine Kunden beliefert. Handwerker und Umzugsunternehmen bekommen Tages-Genehmigungen.

So ist eine stattliche Zahl an zugelassenen Fahrzeugen entstanden, die dafür sorgen, dass in der Mittelstraße stets Verkehr herrscht. Und daneben gibt es auch immer noch jene, die ohne Genehmigung Gas geben. "Das hat sich allerdings deutlich verbessert, seit wir immer mehr elektrische Poller installiert haben", erklärt Danscheidt. Zuletzt wurden diese Anlagen, die um 10 Uhr automatisch hochfahren, an der Schulstraße und dem Nove-Mesto-Platz installiert.

Daneben aber gibt es noch zwei Straßen, die nicht abgeriegelt sind. Wer sich auskennt, weiß also nach wie vor, wie er auf die Mittelstraße kommt. Vor allem Speditionen, die deutschlandweit Ketten beliefern und immer im Zeitdruck sind, würden sich häufig hineinmogeln. "Jeden Mittag treffe ich einen an, den ich rausscheuche", sagt Danscheidt.

Das Ordnungsamt darf allerdings nur Bußgelder erheben, wenn die Fahrer parken. Für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig. Die erhebt ein Bußgeld von zehn Euro, wenn sie einen Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung erwischt. Laut Dienststellenleiter Wolfgang Busch kommt dies zwar regelmäßig, nicht aber in alarmierendem Ausmaß vor.

Grundsätzlich können auch die Anwohner dazu beitragen, den unerlaubten Verkehr zu reduzieren. Denn es gibt noch Polleranlagen, die über einen Schlüssel bedient werden. Anwohner, die aus der Stadt rausfahren, vergessen laut Danscheidt schon mal, die Poller wieder aufzustellen - und öffnen so ungewollt ein Tor in die Innenstadt.

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