Monheim: Amtsgericht - Taxiunternehmer verurteilt

Veruntreuung von Sozialabgaben: Hinter verschlossenen Türen einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger schnell. Die Alternative wäre ein monatelanges, kostspieliges Verfahren gewesen.

Monheim. "Wir können uns von jetzt an einmal wöchentlich zur Verhandlung treffen, zig Zeugen hören und viel Geld ausgeben. In einem Jahr wären wir dann in etwa durch. Wir könnten uns aber auch heute einigen, das würde viel Geld sparen."

Der Vorsitzende Richter fand am Donnerstag klare Worte für eine Verhandlung, die sich zu einer endlosen Geschichte hätte entwickeln können.

Zwei Angeklagte, der 60-jährige T. und der 48-jährige R., standen vor dem Amtsgericht Langenfeld. Ihnen wurde vorgeworfen, Arbeitslohn in 141Fällen vorenthalten und veruntreut zu haben. Von den Vorwürfen blieben zum Schluss noch 43 übrig. Die beiden Angeklagten kamen mit Geldstrafen davon.

Was war geschehen? Die Angeklagten sollten zwischen Januar 2005 und Dezember 2006 nicht unerhebliche Beträgte veruntreut haben. Die beiden, die eine Funktaxizentrale am Monheimer Rathaus-Center betrieben, sollen Sozialversicherungsbeiträge zurückgehalten und nicht korrekt abgegeben haben. Das Hauptzollamt in Düsseldorf hatte die Vorwürfe erhoben. Es ist für Schwarzarbeit zuständig.

Rechtsanwalt P. bezweifelte die vom Hauptzollamt errechneten Ausfälle durch das Nichtabführen von Sozialabgaben. Die aufgelisteten Tag- und Nachtschichten entsprächen nicht der Realität. "Um drei Uhr nachts müssen am Monheimer Rathaus keine fünf Taxen stehen. Der Bedarf ist nicht vorhanden."

Drei Zeugen, zwei vom Hauptzollamt und ein Sachverständiger der Rentenversicherung, waren aus Düsseldorf angereist. Sie wurden als Zeugen jedoch nicht vernommen, da sich Gericht, Anwälte und die Angeklagten hinter verschlossenen Türen einigten. Das Verfahren wurde zum Teil eingestellt. Mildernd: Die Angeklagten legten Geständnisse ab, Versäumnisse zwischen Januar 2005 und September 2005 gaben sie zu.

T. wurde zu 120 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt, R., der nur 400 bis 500 Euro als Selbstständiger im Monat verdient, muss 65Tagessätze zu 20 Euro zahlen. Diese Sätze hatte der Staatsanwalt vorgeschlagen. Der Rechtsanwalt von T. dazu: "Zum ersten Mal in meiner Laufbahn schließe ich mich dem Antrag des Staatsanwaltes an."

Das Taxi-Unternehmen im Rathaus-Center existiert übrigens nicht mehr. Es wurde aufgekauft.

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