Langenfeld: Kaninchen-Prozess vertagt

Gericht: Laut Richter gibt es Klärungsbedarf. Mit einem neuen Termin ist im Herbst zu rechnen.

Langenfeld. Beide Vereinigungen hatten das Wohl der Kaninchen im Sinn - die Rabbit-Notstation und die AGT (Aktionsgemeinschaft für Tiere). Die Rabbit-Notstaion hatte sich 2008 gegründet, um herrenlosen oder kranken Kaninchen ein Zuhause zu geben. Das gelang anfangs. Doch die Tiere vermehrten sich zu schnell. Plötzlich gab es auf der Anlage an der Schneiderstraße 250 Tiere. Die Notstation war überfordert. Die AGT wurde eingeschaltet. Doch nur etwa zwei Wochen kooperierten Notstation und AGT, dann kam es zum Bruch.

Gestern sahen sich die Parteien vor dem Langenfelder Amtsgericht wieder. M. und S. von der Notstation sind angeklagt - wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz. Doch der Vorsitzende Richter Peter Strauß vertagte die Verhandlung. Der Prozess müsse neu aufgerollt werden. Mit einem neuen Termin ist erst im Herbst zu rechnen.

Den Ausschlag dazu hatte gegeben, dass S. zusätzlich wegen falscher eidesstattlichen Versicherung angeklagt ist. Da bestehe Aufklärungsbedarf, so der Richter. Die beiden Angeklagten und die Anhänger von AGT gingen ohne ein Urteil nach Hause.

Der Vorsitzende der Notfall-Station, M., und sein Mitarbeiter S., zwei Düsseldorfer, riefen die Rabbit-Station an der Schneiderstraße 2008 ins Leben. "Dieses Angebot sprach sich herum. Bei uns wurden Kaninchen abgegeben, die krank waren, oder mit denen der Besitzer nichts mehr anfangen konnten. Manche kamen sogar aus Hamburg", so die Angeklagten.

Hatte man mit einer überschaubaren Anzahl von etwa 20 Tieren begonnen, wuchs die Zahl rasch. Aus den 20 Kaninchen waren bald 250 Tiere geworden. Das brachte auch die Notstation an ihre finanziellen Grenzen. Die Tiere hätten kastriert, auf Krankheiten behandelt und gefüttert werden müssen, sagte die Vorsitzende von AGT, Christa Becker. Die Station war auf Spenden angewiesen, die nur spärlich flossen. Den Tieren konnte die Station bald nicht mehr helfen. Die Aktionsgemeinschaft sprang ein. "Doch dann nahm die AGT plötzlich Tiere mit", so der Angeklagte S.. Eine Tierärztin sei gekommen und habe festgestellt, dass sich die Kaninchen in einem sehr schlechten Zustand befänden. Die Tiere seien nicht nach Geschlechtern getrennt, die Häsinnen überwiegend trächtig gewesen. Sie hätten an den verschiedensten Krankheiten gelitten. Ihr Vorwurf: Zufügen von erheblichen Leiden und Schmerzen. Die Ärztin erstattete Anzeige.

"Wir wollten den Tieren ein schönes Zuhause bieten", so der Angeklagte S.. Die AGT sieht das anders: "Animal Hoarding" nennt sie eine falsch verstandene Tierliebe. Menschen sammeln Tiere, die dann verwahrlosen.

Als dann die Tierstation vor dem Ende stand, eskalierte die Situation: Obwohl noch nicht alle Tiere vom Gelände entfernt waren, so die Angeklagten, sollte ein Bagger das Gelände planieren. S.bekam Panik und suchte gerichtliche Hilfe. Hatte der Besitzer des Geländes der Rabbit-Station das Grundstück gekündigt und somit ein Recht auf die plötzlichen Beschlagnahmung des Geländes? Oder war ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag geschlossen worden, wonach der Besitzer nicht so einfach auf das angemietete Gelände zugreifen darf? In den Akten fehlt ein entsprechender Vermerk. Der Angeklagte selbst kann sich an die Aussage nicht mehr erinnern, ob er damals dem Gericht bezeugt hatte, dass es sich um einen Aufhebungsvertrag oder um eine Kündigung handelt.

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