Hilden: Werbung frisst Parkraum

Die Beschwerden über werbewirksam platzierte Anhänger häufen sich.

Hilden. Die Beschwerden häufen sich. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein Anrufer sein Leid beim Ordnungsamt klagt. Anlass sind am Fahrbahnrand abgestellte Anhänger, die - werbewirksam platziert - wochenlang den Parkplatz vor der Haustür blockieren. Exakt zwei Wochen sind es, denn länger dürfen "Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug" nicht an einer Stelle stehen.

Das wissen die Autohändler und Versicherungen, deren Dienste die Parkraum fressenden Werbeträger hauptsächlich anpreisen. Deshalb werden sie regelmäßig versetzt, kurz vor dem Ablauf der Frist. Manchmal nur einen Meter.

Der Straßenverkehrsordnung ist damit genüge getan. Der Ärger der Anwohner an den viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen wie Walder-, Richrather- und Düsseldorfer Straße bleibt, verschiebt sich nur von Mal zu Mal. Dass die ebenfalls werbewirksame Gerresheimer- und Hochdahler Straße weitgehend verschont bleiben, hat einen einfachen Grund: Dort gibt es nicht die langen Parkstreifen, deren Beginn und Ende besonders häufig durch Anhänger belegt sind. Weil sie dort die größte Aufmerksamkeit finden.

Es bleibt aber auch der Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin wird eine Sondernutzung, und das ist das Aufstellen eines mobilen Werbeträgers, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Straßenbaubehörde gestattet. Die gibt es aber für Werbe-Anhänger am Straßenrand von der Stadt nicht. Gleichwohl sind dem Ordnungsamt bei der Ahndung die Hände gebunden, denn "der Nachweis ist schwierig", sagt der stellvertretende Amtsleiter Daniel Beier.

Wenn er und seine Kollegen den Beschwerden nachgehen, bekommen sie oftmals zu hören, dass der werbende Anhänger auch zu Transportzwecken genutzt wird. Nur wenn offensichtlich ist, dass mit den Anhängern nichts transportiert werden kann, weil die Ladefläche durch große Werbeständer belegt ist, fällt der Nachweis der "unerlaubten Sondernutzung" leichter. Bei voll funktionstüchtigen Hängern mit Werbe-Aufschrift auf der Plane fällt das schwer.

Den Kampf aufgeben will Beier dennoch nicht. Denn manchmal sind die wahren Absichten derart augenscheinlich, dass der Besitzer des Anhängers schon sehr gute Argumente vorbringen muss, um etwa zu erklären, warum sein Hänger mehrere Kilometer entfernt von seinem Wohn- oder Arbeitsplatz steht.

Ob das dann noch im Zusammenhang mit notwendigen Fahrten für das Unternehmen steht? Wer diese Frage verneinen muss, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1000Euro - oder eine zusätzliche Fahrt, um den Hänger in einer anderen Stadt zu platzieren.

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