Balkonsturz: Mann angeklagt

Am 18. Juli stürzte eine 37-Jährige vom dritten Stock in die Tiefe. Ihr Ehemann soll ihre Finger von der Brüstung gelöst haben.

Monheim. Es war ein Streit zwischen einem Ehepaar, der eskalierte und mit einem lebensgefährlichen Sturz vom Balkon endete. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen den Ehemann erhoben. Sie lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 55-Jährige dafür verantwortlich war, dass seine Frau in die Tiefe stürzte. Weil der Mann zur Tatzeit betrunken war, geht die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus. Er hatte eineinhalb Stunden nach der Tat noch 2,6 Promille im Blut.

Am Abend des 18. Juli hatte sich das Ehepaar, das gemeinsam eine Wohnung an der Lichtenberger Straße im Berliner Viertel bewohnt, in die Haare bekommen. Auch wechselseitige Handgreiflichkeiten habe es gegeben, sagt Staatsanwältin Britta Zur. Ein weiterer Mann, ein Bekannter des Paares, sei mit in der Wohnung gewesen. Alle hatten getrunken. Die 37-jährige Frau hat drei Kinder, eines davon mit ihrem Ehemann. Keines der Kinder war zur Tatzeit in der Wohnung.

Laut Anklage betrat die Frau schließlich den Balkon im dritten Stock und legte ein Bein über die Brüstung — wie die Staatsanwaltschaft vermutet, um ihrem Ehemann Angst zu machen. Wie die Frau dann in die Lage geriet, an der Brüstung zu hängen, bleibt offen. „Wir wissen es nicht“, sagt Britta Zur. Möglicherweise sei es selbstverschuldet gewesen. „Sie geriet auf jeden Fall in eine Lage, aus der sie sich nicht mehr selbst befreien konnte“, sagt Zur. Erst dann habe der Ehemann den Balkon betreten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Finger seiner Frau von der Balkonbrüstung löste.

Die Frau stürzte auf den Boden, erlitt mehrere Knochenbrüche und schwebte aufgrund innerer Verletzungen in Lebensgefahr. Ein Hubschrauber brachte sie sofort in ein Krankenhaus, dort wurde sie notoperiert. Der Ehemann wurde vorläufig festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft.

Die Anklage stützt sich auf die Aussagen der Ehefrau und einer Nachbarin, die die Tat gesehen hatte. Beide sagten aus, dass der Mann die Hände von der Brüstung löste. Der Ehemann selbst hat die Tat bisher nicht zugegeben. Er sagte, er habe seiner Frau nur helfen wollen. Der Bekannte, der sich während der Tat in der Wohnung aufhielt, hat laut Staatsanwaltschaft nichts von der Tat mitbekommen. Er habe geschlafen.

Wann der Fall vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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