Vogelgrippe: Kreis errichtet ein Sperrgebiet

Nachdem sich der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem toten Schwan am Unterbacher See bestätigt hat, bitten die Behörden Hunde- und Katzenhalter um Mithilfe gegen die Infektion.

Kreis Mettmann. In der Nachbarstadt Düsseldorf gibt es den ersten Fall von Vogelgrippe. Ein Spezialinstitut hat den Verdacht bestätigt, dass ein toter Schwan mit dem hochansteckenden Virus H5N8 infiziert war. Das Tier war am 3. Januar auf dem Campingplatz Nord am Unterbacher See gefunden worden.

Seit November sind wieder Fälle von Vogelgrippe in Deutschland nachgewiesen worden. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben führt das zu großer Sorge. Denn der Erreger ist sehr gefährlich für Hausgeflügel, also etwa Hühner. Eine Infektion führt schnell zum Tod. Als Überträger gelten Wildvögel wie Enten und Schwäne. Deshalb versuchen die Behörden zu vermeiden, dass Wildvögel oder ihr Kot in Kontakt mit Hausgeflügel kommen. Auch in NRW gilt daher eine sogenannte Aufstallpflicht, Geflügelhalter müssen deshalb besondere Schutzmaßnahmen ergreifen.

Seit dem neuen Ausbruch in Deutschland untersuchen die Behörden verstärkt Wildvögel. Dass das Virus nun auch in Düsseldorf nachgewiesen wurde, überrascht Experten nicht. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat der Kreis Mettmann gestern eine „Allgemeinverfügung“ erlassen. In dieser wird ein Beobachtungsgebiet festgesetzt, das Teile der Städte Erkrath und Hilden umfasst. Innerhalb des Beobachtungsgebietes befindet sich in Erkrath der gesamte Ortsteil Unterfeldhaus sowie der südliche Teil von Alt-Erkrath (hier bis zur Linie Düsseldorfer Straße/Neanderstraße/Kreuzstraße/Hölderlinstraße).

Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei umherlaufen. Alle Hunde sind anzuleinen und auch Freigängerkatzen im Haus zu behalten. Hunde und Katzen selbst können sich nicht mit dem Virus infizieren. Allerdings kommen freilaufende Tiere in Kontakt mit Kot und Kadavern und gelten daher als Überträger.

Für Geflügelhalter besteht im gesamten Kreis Mettmann die Aufstallungspflicht, wonach Geflügel in geschlossenen Ställen oder in vergleichbar gesicherten Vorrichtungen zu halten ist. Auch ist die Haltung von Geflügel wie Hühnern, Puten, Perl- und Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Laufvögeln, Enten und Gänsen unverzüglich dem Veterinäramt des Kreises anzuzeigen (Telefonnummer 02104/991857), soweit dies bislang noch nicht geschehen sein sollte. Gehaltene Vögel dürfen bis 25. Januar nicht aus dem Beobachtungsgebiet nach außerhalb verbracht werden. An den Hauptzufahrtsstraßen zu dem Beobachtungsgebiet werden in den kommenden Tagen Hinweisschilder zur Information angebracht. Auch wird der Außendienst des Ordnungsamtes sich vermehrt dort aufhalten und Hundehalter auf die Leinenpflicht hinweisen.

Die Ansteckungsgefahr betrifft insbesondere Hühnervögel. Werden deren Kadaver gefunden, sollte das Ordnungsamt der Stadt oder das Veterinäramt des Kreises Mettmann informiert werden. Die Gefahr einer Infektion von Menschen mit der Geflügelpest ist sehr gering. Um alle Möglichkeiten einer Übertragung auszuschließen und eine Verschleppung zu vermeiden, sollten diese Kadaver jedoch nicht angefasst werden.

Eine Infektion lässt sich zwar nicht vollständig ausschließen, sie gilt allerdings als extrem unwahrscheinlich. Die Behörden raten, die üblichen Hygienevorschriften wie ein häufiges Händewaschen stets zu beachten.

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