Tierschützer: Katzen müssen kastriert werden

Von dem Antrag sind vor allem freilaufende Tiere betroffen.

Mettmann. Das Problem ist nicht neu: Freilaufende Katzen paaren sich mit verwilderten, freilebenden Katzen. Die Folge: Die Katzenpopulation wächst dramatisch und die Tiere haben keine Chance, ein artgerechtes Leben zu führen, die meisten Jungen sterben. Wolfgang Kohl, engagierter Vorsitzender des Mettmanner Tierschutzvereins, holte jetzt im Bürgerausschuss einen Antrag aus der Tasche, den er vor drei Jahren schon einmal gestellt hatte. Allerdings damals ohne Erfolg.

Hauskatzen, die sich draußen frei bewegen dürfen, sollen gekennzeichnet und kastriert werden. Damit soll die Überpopulation eingedämmt werden. Denn: Nicht-kastrierte Katzen (Symbolfoto: Archiv) könne sich dreimal im Jahr fortpflanzen. Die Gemeinden, so Kohl, würden nicht zur Kasse gebeten werden. Durch die Kennzeichnungspflicht könnten aufgefundene Tiere schneller an ihren Besitzer zurückgegeben werden; der finanzielle Aufwand für die Fundtiere könnte sich deutlich reduzieren. Sollte ein Katzenbesitzer dieser Verordnung nicht nachkommen, droht ein Bußgeld. Schwierig wird allerdings, den Besitzer bei einer nicht-gekennzeichneten und kastrierten Katze zu finden. Wülfrath und Erkrath haben ebenso wie Düsseldorf eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht eingeführt.

Die Stadtverwaltung Mettmann hat sich klar positioniert: Sie bezieht sich auf den Tierschutzparagrafen 13 b, der eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht per se erlaubt, eine Verordnung zu erlassen. Allerdings nur vom Kreis oder einer kreisfreien Stadt. Warum haben Erkrath und Wülfrath sowie 560 Kommunen diese Regelung eingeführt, fragten Kohl und die Ausschussmitglieder. Das sei nach Paragraf 27 des Ordnungsbehördengesetzes möglich, so der Tierschützer.

Bürgermeister Thomas Dinkelmann will jetzt in der Bürgermeisterkonferenz ein einstimmiges Votum im Kreis durchsetzen. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Stadt Mettmann rechtlich eine Änderung der Ortssatzung vornehmen lassen kann. Und ob die Städte Erkrath und Wülfrath rechtlich richtig gehandelt hätten. Im nächsten Verwaltungsausschuss kommt das Thema noch einmal auf die Tagesordnung, eine Entscheidung sollte dann rechtlich wasserdicht sein.

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