Stadt Mettmann sucht dringend neue ehrenamtliche Schöffen

Die Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023.

Stadt Mettmann sucht dringend neue ehrenamtliche Schöffen
Foto: Archiv/dpa/Multhaupt

Mettmann. Die Stadt Mettmann sucht für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 Damen und Herren, die sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Haupt- und Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Wuppertal (einschließlich Schwurgericht), die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal, das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Velbert. Zudem Menschen, die sich für die Tätigkeit als Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte interessieren und in die Vorschlagslisten aufgenommen werden mögen.

Gesucht werden Bewerber, die in Mettmann wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das bedeutet, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und — wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes — gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.

Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Jedes Urteil, gleichgültig, ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April 2018 bei der Abteilung Zentrale Verwaltung, Organisation und IT-Service, Sonja Runkel, Neanderstr. 85, Zimmer 206 Altbau, Telefon 02104/980165. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 15. April 2018 an das Jugendamt, Stephan Wischnewski, Neanderstr. 85, Zimmer 3 Altbau, Telefon 02104/980420.

Bewerbungsformulare können im Internet heruntergeladen werden.

schoeffenwahl.de

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