Prozess um Vergewaltigung — Hinweise auf frühere Übergriffe

Die Zeugin vermutet eine geplante Tat. Der frühere Chef des angeklagten Taxifahrers (35) sagt widersprüchlich aus.

Mettmann. Als Aushilfstaxifahrer soll der Angeklagte Anfang Oktober 2012 eine Kundin (54) auf der Strecke zwischen Wülfrath und Mettmann vergewaltigt haben. Bei der Fortsetzung seines Prozesses am Mittwoch vor dem Landgericht Wuppertal mehrten sich die Hinweise, dass es schon früher sexuelle Übergriffe des 35-jährigen Familienvaters während der Arbeit gegeben haben könnte.

„In den Akten ist von Gerüchten die Rede“, hielt der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer den Zeugen vor. Demnach habe der Angeklagte mindestens bei einer Gelegenheit einer 61-Jährigen „zwischen die Beine gefasst“. Es gebe immer wieder Gerede, antwortete der frühere Chef des Angeklagten, ein 27-jähriger Unternehmer. Er schreite aber nur ein, wenn Kunden bereit wären, eine Beschwerde schriftlich abzufassen. Er halte es in dieser Hinsicht wie seine Taxizentrale.

Eine Freundin der Geschädigten bestätigte im Zeugenstand: Sie habe bei der betroffenen Taxizentrale Hinweise erhalten, dass es Beschwerden über den Angeklagten gab, dass diese aber nicht förmlich verfolgt wurden, weil sie nicht schriftlich vorlagen. Im Gespräch mit der 54-Jährigen nach der Tat habe sie überlegt, ob die Geschädigte „die falschen Signale“ an den Mann gesendet habe — angeheitert, wie sie nach einem Kneipenbesuch mit Freundinnen gewesen sei.

Nach Einschätzung der Zeugin könnte der Angeklagte bei der Tat „fast professionell“ vorgegangen sein. Die Geschädigte hatte dem Gericht berichtet, der Fahrer habe sorgsam vermieden, bei der Tat Spuren zu hinterlassen. Die Zeugin fügte hinzu: „Er hat doch für die Fahrt das Taxameter nicht eingeschaltet. Vielleicht wollte er von vornhinein vermeiden, dass die Tour aufgezeichnet wird.“

Einen Beleg über Fahrtstrecke und -dauer gebe es allerdings auch bei angeschaltetem Taxameter nicht, erklärte der frühere Chef des 35-Jährigen. Außerdem seien Fahrten gegen Pauschalpreis häufig; dabei laufe die „Uhr“ nicht mit. Dem Finanzamt gegenüber müsse er seine Einnahmen nur anhand der Kilometerleistung glaubhaft machen, deshalb gebe es keine Notizen über einzelne Fahrten.

In Widersprüche verstrickte sich der Unternehmer, als er versuchte, die Version seines früheren Mitarbeiters zu stützen. Der hatte angegeben, die Frau gegen einen Pauschalpreis von Wülfrath nach Mettmann gefahren zu haben, nachdem er ihre Freundinnen an deren Wohnort abgesetzt hatte. Sie habe sich aber geweigert, den Fahrpreis zu zahlen. Darüber habe es Streit gegeben. Dennoch habe der Mitarbeiter beim Schichtende „nichts Außergewöhnliches“ gemeldet. Der Richter hielt ihm vor: „Ich habe noch nie erlebt, dass ein Fahrer freiwillig auf sein Geld verzichtet.“ Doch, das sei möglich, erklärte der Zeuge. Die Polizei zu einem Streit hinzu zu rufen koste Zeit, in der es keine Einnahmen gebe.

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