Parkgebühren spülen mehr Geld in die Mettmanner Stadtkasse

Durch die Zeithalbierung der Brötchentaste und die Ausweitung der Parkzonen müssen Autofahrer immer tiefer in die Tasche greifen.

Parkgebühren spülen mehr Geld in die Mettmanner Stadtkasse
Foto: Blazy

Mettmann. Die Kämmerin wird’s freuen: Der Plan der Stadt Mettmann, die bewirtschafteten Parkzonen auszudehnen, hat sich ausgezahlt. Wie der Erste Beigeordnete Dietrich Stang im Verwaltungsausschuss mitteilte, floss mehr Geld als in den Vorjahren an Parkgebühren ins Stadtsäckel.

Konkret: Die Stadt Mettmann hat in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 insgesamt 158 197,70 Euro eingenommen. Im gleichen Zeitraum 2017 ergaben sich Einnahmen in Höhe von 215 647,69 Euro; also Mehreinnahmen von insgesamt 57 450,62 Euro. Wenn man die bislang erzielten Mehreinnahmen für 2017 auf das ganze Jahr hochrechnet, ergibt sich ein Betrag in Höhe von 114 901,24 Euro.

Unterm Strich nimmt die Stadt pro Jahr rund 430 000 Euro an Parkgebühren ein. Das ist eine ganze Menge für eine Stadt mit 40 000 Einwohnern. Hinzuzurechnen sind die Einnahmen aus den Parkgebühren für SMS-Parken mittels Handy, die sich — auf das gesamte Jahr 2017 hochgerechnet — auf einen Betrag von immerhin 12 762,30 Euro belaufen. Im Vergleich zum Einnahmebetrag des Jahres 2016 ergeben sich somit beim SMS-Parken Mehreinnahmen von 3867,66 Euro.

Im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung sind außerdem die Einnahmen für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen zu berücksichtigen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag „wechselnde Fahrzeuge“ vorgenommen werden.

Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug); darauf ist der Antragsteller schriftlich hinzuweisen, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

Rechnet man bei den Bewohnerparkausweisen den Einnahmebetrag für das erste Halbjahr 2017 von 12 583,40 Euro auf das ganze Jahr hoch, ergeben sich Einnahmen für die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen von 25 166,80 Euro. Im Vergleich zu 2016 sind dies Mehreinnahmen von 5766,90 Euro.

Hinzu kommen Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr. Während sich die Verwarn- und Bußgelder im ersten Halbjahr 2016 auf 121 549,00 Euro beliefen, ergaben sich im ersten Halbjahr 2017 Einnahmen von 141 548,90 Euro und somit ein Plus von 19 999,90 Euro. Rechnet man diesen Betrag hoch, ergeben sich für 2017 Einnahmen von 39 999,80 Euro.

Fazit: Insgesamt kann bei der Parkraumbewirtschaftung für das Jahr 2017 mit einem Plus von 164 535,60 Euro gerechnet werden.

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