Mettmann/Gruiten: Neues Urteil im Dackelstreit

Gericht: Ein Verwandter der Hundebesitzerin wurde wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Von Alina fehlt jede Spur.

Mettmann/Gruiten. Noch immer ist Haans derzeit wohl bekanntester Vierbeiner - die Dackeldame Alina - nicht gefunden. Aber in dem Fall gibt es jetzt einen neuen Richterspruch. Wegen versuchter Nötigung wurde ein 50-Jähriger gestern zu 450 Euro (15 Tagessätzen à 30Euro) verurteilt.

Rückblick: Seit dem vergangenen Sommer vermisst Christina Rustemi (56) ihren Dackel Alina. Eine junge Frau, heute 23 Jahre alt, die das Tier damals regelmäßig hütete, soll es am 7. Juli 2009 nicht mehr zu seiner Besitzerin zurückgebracht haben. Seitdem ist der Hund verschwunden.

In den Streit zwischen den beiden Frauen mischte sich auch jener Verwandte Christina Rustemis ein. Er soll am 7. Juli 2009 die junge Frau angerufen und zu ihr gesagt haben: "Wenn der Hund bis morgen nicht da ist, mach’ ich Dich kalt." Die junge Frau fühlte sich nach eigener Aussage bedroht, hatte Angst und rief die Polizei.

Wie berichtet, begann vor einer Woche der Strafprozess am Mettmanner Amtsgericht. Der Angeklagte leugnete nicht, dass er die 23-Jährige an jenem 7.Juli angerufen hat, wies aber den Wortlaut aus der Anklage zurück: "Ich habe zu ihr gesagt, gib’ den Hund raus oder sonst passiert etwas." Gemeint habe er damit, dass er den Diebstahl des Hundes vor Gericht bringen wolle. Er hänge genauso wie seine Verwandte Christina Rustemi, die als Zeugin die Aussage des Angeklagten bestätigte, an dem Tier, wollte ihr zur Seite stehen und den Streit auf vernünftige Weise lösen.

"Ich kann nicht etwas zugeben, was ich nicht getan habe", sagte er gestern, nachdem ihm die Richterin das letzte Wort gewährt hatte. In der Urteilsbegründung hieß es dann: "Der Anklagevorwurf hat sich bestätigt." Die Richterin verwies auf die Aussage eines Zeugen, den die 23-Jährige zum Prozessauftakt benannt hatte. Er sei ein Freund der jungen Frau, habe ihr bei einem Computerproblem geholfen und dabei den Anruf und den Wortlaut mitgehört. "Der Zeuge konnte uns das Telefonat noch einmal vor Augen führen und uns glaubhaft versichern, dass die Drohung ausgesprochen wurde", sagte der Staatsanwalt, forderte allerdings eine Geldstrafe von 1600 Euro (80 Tagessätze à 20 Euro).

Abgesehen von der Höhe der Geldstrafe folgte das Gericht dieser Einschätzung. Die Aussage von Christina Rustemi sei dagegen nicht glaubwürdig gewesen. Weil die junge Frau den Hund letztlich nicht herausgegeben habe, bleibe es beim Tatbestand der versuchten Nötigung. "Der Angeklagte hat aus der Aufregung heraus gehandelt, um zu helfen", sagte die Richterin.

Der Angeklagte kann in Berufung gehen. Davon riet ihm seine Anwältin allerdings ab. "Bei diesem Tagessatz ist es fraglich, ob die Berufung zugelassen wird."

Wo sich die Dackeldame Alina befindet, ist noch immer unklar.

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