Mettmann: Acht Monate Haft für Bauleiter

Prozess: Das Amtsgericht hält den 44-Jährigen für den Hauptschuldigen am Tod des kleinen Marc.

Mettmann. Er sei nicht allein schuldig, aber er sei der Hauptschuldige an dem Tod des neunjährigen Marc. Das Amtsgericht Mettmann hat am Dienstag Detlef T. (44), den Bauleiter einer Willicher Baufirma, die vor zweieinhalb Jahren im Auftrag der Stadt einen Kanal erneuen sollte, zu einer Freiheitstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 2500 Euro an den Mettmanner Kinderschutzbund zahlen.

Richterin Anna Maria Nolten sagte dem Angeklagten: "Sie haben nicht die Sorgfalt walten lassen, die man von ihnen erwarten muss." Oberamtsanwältin Antje Rauh hatte für die Staatsanwaltschaft ein Jahr Freiheitsstrafe und 7500 Euro Schmerzensgeld für die Familie von Marc gefordert.

Die 628 Kilo schweren Rohre seinen nicht nur falsch gelagert, sondern auch falsch gesichert gewesen. Dafür müsse der Bauleiter die Verantwortung tragen, der bei der Lagerung der Röhren sogar selbst mitgeholfen hatte.

Marc hatte am 25. August 2007 auf der Baustelle mit seinem Bruder René und Freunden gespielt. Er kletterte auf einen Stapel. Auf dem obersten Rohr verlor der Junge das Gleichgewicht und fiel auf den Bürgersteig herunter. Ein Rohr löste sich, rollte vom Stapel und über Brust und Kopf des Jungen. Er erlag seinen schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus.

Auch wenn es keine Vorschriften zum Lagern von Rohren gebe, hätte der gesunde Menschenverstand ausgereicht, um zu erkennen, dass die Art der Lagerung ohne Bauzaun in einem Wohngebiet ein enormes Gefahrenpotenzial darstelle, so die Richterin. Eine Zeugin hatte ebenso wie Kinder ausgesagt, dass die Rohre schon Tage vor dem Unglück einen sehr "wackeligen" Eindruck gemacht hätten.

Trotz unterschiedlicher Expertenaussagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass die schweren Bauteile falsch gelagert wurden. Zudem seien zwei 28Kilo schwere Gummifüße zur Sicherung gegen das Wegrollen kein geeigneter Schutz gewesen. "Sonst hätte das Rohr nicht vom Stapel rollen können", so Richterin Nolten.

Gegen Stefan K. (42), den Geschäftsführer und Eigentümer der Baufirma, wurde das Verfahren eingestellt. Er muss 5000 Euro Schmerzensgeld an Marcs Zwillingsbruder zahlen, der seit dem Unfall in psychischer Behandlung ist. Der Baggerführer Alexander R. (36) wurde freigesprochen. Ihm konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, die schweren Betonrohre mit gestapelt zu haben.

Detlef T. ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sein Verteidiger Peter Endemann hatte auf Freispruch plädiert. Möglicherweise wird er in Berufung gehen. Er erklärte nach dem Urteil: "Es gibt anscheinend keine Unglücke mehr, sondern nur Schuldige."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort