Kita-Elternbeiträge steigen ab 2017

Die Beiträge sollen in Mettmann um neun Prozent steigen. Die Unabhängige Bürger Wählergemeinschaft (UBWG) hat Protest angekündigt.

Kita-Elternbeiträge steigen ab 2017
Foto: Archiv/dpa/Reichel

Mettmann. Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kitas und Kindertagespflege werden ab dem 1. Januar 2017 für höhere Einkommen steigen. Das beschloss zunächst der Jugendhilfeausschuss (JHA). Der Hauptausschuss und der Rat werden dem aber wahrscheinlich folgen. Die gesamte Satzung über die Elternbeiträge wurde im Zuge der Neuberechnungen überarbeitet, so dass dann für Kitas und Kindertagespflege eine einheitliche Satzung gilt. Die Vorgabe des Kämmerers war, dass mit der neuen Beitragstabelle insgesamt Mehreinnahmen von 100 000 Euro erzielt werden sollten.

Niedrige Einkommen sollten allerdings entlastet werden. So steigt die Freigrenze von 15 000 auf 25 000 Euro. Wer nicht mehr als 25 000 Euro im Jahr verdient, zahlt ab 2017 gar keine Kita-Beiträge mehr. Ab einem Jahreseinkommen von 37 000 Euro steigen die Beiträge um jeweils neun Prozent. So werden im Ü 3-Bereich bei einer 45-Stunden-Kita-Woche 77 statt 71 Euro fällig. Für Einkommen bis 75 000 Euro steigt der Beitrag von jetzt 236 auf 257 Euro. Bereits 2014 waren weitere Stufen für Einkommen über 87 000 Euro eingefügt worden. Der Höchstsatz für Einkommen über 130 000 Euro steigt von 467 auf 509 Euro. Die Beiträge für Kinder unter drei Jahren liegen etwas höher als für die älteren Kinder. Die Elternbeiträge zur Kindertagespflege entsprechen den oben genannten je nach Pflegedauer. Die CDU-Fraktion beantragte im JHA sowohl, über beide Satzungen getrennt abstimmen zu lassen, als auch, die Tabellen an sich noch einmal zu verändern. So wollten sie die Freigrenze bei nur 15 000 Euro belassen und die Sätze für Einkommen zwischen 20 000 und 37 000 Euro nicht erhöhen.

Der CDU-Antrag wurde abgelehnt, es gilt die Tabelle, so wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wurde. Fachbereichsleitern Ute Piegeler berichtete, man habe viel hin und her gerechnet, um zu einem gerechten Ergebnis zu kommen. „Bei aller Haushaltskonsolidierung liegt uns die Familienfreundlichkeit am Herzen“, sagte Piegeler.

Die UBWG-Ratsfraktion, die im Jugendhilfeausschuss keinen Vertreter hat und deshalb auch nicht in diesem Gremium stimmberechtigt ist, wird dieser gravierenden Erhöhung der Kindergartenbeiträge im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat nicht zustimmen und darüber hinaus den Antrag stellen, diese Entscheidung bis zur Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017 zu vertagen, sagt Fraktionschef Hans-Günther Kampen. Der kommissarische Kämmerer habe vor wenigen Tagen zu aller Überraschung erklärt, der Haushaltsplanentwurf 2017 wäre ausgeglichen. Vor einer Beratung dieses Haushaltes in den Gremien könne deshalb eine solche gravierende Beitragserhöhung nicht entschieden werden, so Kampen.

Zudem sehe die UBWG auch einen Widerspruch in der Aussage, die Stadt Mettmann sei eine familienfreundliche Stadt. Während in andere Kommunen erfolgreich auch junge Familien für einen Ortswechsel bewerben, schlage die Verwaltung diese nicht zu akzeptierende Beitragserhöhung vor.

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