Kakerlake grüßt aus dem Regal

Wenn das Amt für Verbraucherschutz ausrückt, erleben die Mitarbeiter manchmal auch skurrile Geschichten.

Kakerlake grüßt aus dem Regal
Foto: Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. Kakerlaken kommen überall hinein. Den ganz jungen Schaben reicht ein Schlitz von 0,5 mm, eine ausgewachsene Kakerlake passt durch alle Öffnungen, die zumindest 1,6 Millimeter groß sind. Im Herbst 2016 meldete sich eine Frau beim Amt für Verbraucherschutz des Kreises Mettmann. In einem Supermarkt hatte die Bürgerin in einem Regal, in dem Kerzen angeboten werden, mehrfach Kakerlaken gesichtet.

Die Kontrolleure des Kreises sahen sich den Fall vor Ort an und stellten fest, dass der Supermarkt regelmäßig von einem Schädlingsbekämpfer begutachtet wird. Soweit alles in Ordnung, bis die Kontrolleure das Kerzenregal näher in Augenschein nahmen. „Zur Überraschung aller kam eine Kakerlake zwischen den Kerzen hervor, um die Besucher zu begrüßen“, heißt es im kürzlich veröffentlichtem Jahresbericht des Amts für Verbraucherschutzes des Kreises Mettmann.

Das Tier „sei so zutraulich geworden“ — so die Kontrolleure — dass es „atypische Verhaltensweisen“ zeigte. Normalerweise ziehen sich Kakerlaken zurück, wenn man sich ihnen nähert. Der Supermarkt musste erneut den Schädlingsbekämpfer bestellen, der der zutraulichen Kakerlake keine Chance mehr ließ.

Ob Imbiss-Bude, Tankstelle, Kantine, Restaurant oder Bäckerei — 3896 Betriebe im Kreis Mettmann haben die zehn Lebensmittelkontrolleure des Kreises im vergangenen Jahr überprüft. Dazu kommen 110 Transportfahrzeuge, in denen Lebensmittel oder lebende Tiere befördert wurden. Ob frisch abgeschnittenes Döner-Fleisch oder Speiseeis und Kaugummi — 2622 Proben sind untersucht worden. 179 mal haben sich Verbraucher — wie im Fall der Kakerlake — an das Amt gewendet. Mit 199 verhängten Verwarngeldern kamen knapp 8500 Euro in die Kreiskasse. Dazu kommen noch einmal 114 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.

Die größten Mängel bei Kontrollen sind nach wie vor die hygienischen Zustände in den Betrieben, gefolgt von (falscher) Kennzeichnung der verkauften Waren. Da ist etwa in angeblich glutenfreiem Brot doch Gluten enthalten. In Eis wurden aber auch Glassplitter gefunden.

Was die Lebensmittekontrolleure richtig ärgert, sind Beschwerden, die offensichtlich von der Konkurrenz eines Betriebes kommen. So schrieb ein Bürger per Email, er habe in einem Restaurant eine Pizza gegessen und sich wenig später übergeben müssen. Das Restaurant wurde daraufhin kontrolliert, allerdings war keine wie in der Mail beschriebene Pizza in dem Restaurant verkauft worden. Wer eine offensichtlich falsche Verdächtigung beim Amt meldet, der muss mit einer Anzeige rechnen.

Es gibt aber auch immer wieder Fälle, da müssen selbst die Mitarbeiter des Amts für Verbraucherschutz schmunzeln. Im Sommer 2016 beschwerten sich Bürger beim Kreis Mettmann darüber, dass die Mitarbeiterin eines kleinen Supermarkts an der Kasse sitze und dabei öfter eine Zigarette rauche. Der zuständige Lebensmittelkontrolleur machte sich auf dem Weg zu dem Geschäft. Tatsächlich steckte sich die Verkäuferin vor seinen Augen eine Zigarette an. Wahrscheinlich die vorläufig letzte, denn die 50 Euro Bußgeld musste die Kassiererin sofort bezahlen.

Die Namen der betroffenen Betriebe werden vom Kreis Mettmann grundsätzlich nicht veröffentlicht.

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