Installation eines Blitzers auf der A 46 wird vertagt

Die Anlage sollte Geschwindigkeiten über eine längere Strecke messen.

Installation eines Blitzers auf der A 46 wird vertagt
Foto: Ministerium NIedersachsen

Kreis Mettmann. Fast zwei Jahre ist es jetzt her, dass im Landtag die Idee reifte, in Düsseldorf die NRW-weit erste Teststrecke für die neue sogenannte „Section Control“-Geschwindigkeitskontrolle einzurichten. Auch auf der A 46 sollte es ein Teststück geben. In den Fraktionen diskutiert, im Düsseldorfer Umweltausschuss schon vor knapp fünf Monaten beschlossen, wird „Section Control“ allerdings nun doch nicht wie erwartet in diesem Jahr kommen.

Nachrichten aus dem NRW-Innenministerium lassen die Hoffnung von Bürgerinitiativen und Anwohnern, die einen Durchbruch gegen den Straßenlärm erwarten, in weitere Ferne rücken. Denn ehe die Tests auf einer Pilotstrecke in Niedersachsen nicht abgeschlossen sind, darf das System anderswo nicht eingesetzt werden.

Anders als bei herkömmlichen stationären „Blitzern“, die nur an einem Standort das Tempo der vorbeifahrenden Fahrzeuge messen, wird bei „Section Control“ auf einer längeren Strecke durchgängig erfasst, ob sich die Autofahrer an die dort geltenden Geschwindigkeitsvorschriften halten.

Einem Sprecher des NRW-Innenministeriums zufolge ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt schon seit mehr als einem Jahr damit befasst, die technische Umsetzbarkeit und datenschutzrechtliche Problematik dieser in Österreich schon lange eingesetzten Technik zu klären. Die dabei gewonnenen Daten seien bundesweit gültig und ermöglichten erst nach ihrer Auswertung, dass in Städten anderer Bundesländer eine „Section Control“-Strecke eingerichtet werden kann.

Dass sich Düsseldorf bereits offiziell beworben hat, beschleunige das Verfahren in Niedersachsen nicht. Es sei zu begrüßen, dass sich die Stadt über die Möglichkeiten des Lärmschutzes informiere und neue Maßnahmen plane. „Section Control“ könne aber noch nicht umgesetzt werden, so ein Sprecher des Innenministeriums — weshalb auch die Bewerbung um ein Teststück auf der A 46 zunächst nicht berücksichtigt werden könne.

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