Hochdahl: Zwei Gutachten, zwei Meinungen

Die Experten streiten um die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen.

Hochdahl. Als unbegründet wies das Landgericht Wuppertal am Dienstag den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die vom Gericht bestellte Gutachterin zurück. Sie soll die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen im Prozess gegen zwei Männer aus Erkrath prüfen.

Ihnen wird vorgeworfen, im Dezember 2004 in einem Friseursalon in Hochdahl zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Der Antrag enthalte keinen Punkt, der dass Missvertrauen gegen die Sachverständige begründe, so das Gericht.

Und so war der Weg frei für den Vortrag beider psychologischer Gutachten - das der gerichtlichen Gutachterin sowie das der von der Verteidigung bestellten Gutachterin. Im Zentrum beider Betrachtungen: die Aussagen der beiden Mädchen, die behaupten, der 64 Jahre alte Angeklagte habe sie im im Dezember 2004 - damals waren die Mädchen 11 und 13 Jahre alt - sexuell missbraucht zu haben. Der Mitangeklagte (71) soll zugesehen haben.

Zum gleichen Ergebnis kamen die beiden Psychologinnen, was das ältere der beiden mutmaßlichen Opfer betrifft: Das Mädchen hatte während ihrer Vernehmung im Prozess gestanden, in einem anderen Fall früher eine bewusste Falschaussage gemacht zu haben. Eben dieses Verhalten mache eine zuverlässige Beurteilung ihrer anderen Aussagen unmöglich, so das Resultat beider Gutachten. Das bedeute aber nicht, dass sie im Umkehrschluss diesmal die Unwahrheit gesagt habe.

Schwieriger und im Ergebnis recht unterschiedlich bewerteten beide Experten die Glaubwürdigkeit des jüngeren Mädchens. Die heute 15-Jährige habe im ersten Teil des Tatvorwurfs in sich schlüssig ausgesagt, so die Einschätzung der gerichtlichen Gutachterin. Dass ihre Aussagen im zweiten Teil starke Inkonsequenzen aufweise, sei aber kein Beleg, dass sie lüge.

Völlig anders indes die Bewertung ihrer Kollegin, die von der Verteidigung engagiert worden war. Sie betonte ihre Unabhängigkeit. "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing - so ist das nicht", versicherte sie. Ihr Ergebnis bezüglich der 15-Jährigen: Es gebe einige Anzeichen, die dafür sprächen, dass sie sich von der älteren Freundin habe in ihren Aussagen beeinflussen lassen. "Es gibt einen eklatanten Mangel an psychologischer Stimmigkeit."

Damit gibt es für jede Seite das passende Gutachten. Wie das Gericht die unterschiedlichen Einschätzungen bewertet, wird sich Ende August zeigen. Dann soll nach fünf Monaten Prozessdauer ein Urteil verkündet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort