Hochdahl: Missbrauch - Friseur verurteilt

Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, so lautet das Urteil des Wuppertaler Landgerichts gegen einen Coiffeur (64) aus Hochdahl.

Hochdahl. Fünf Monate und rund 15 Verhandlungstage hatte sich die Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts mit dem Fall beschäftigt. Hatte die schweren Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen einen 64 Jahre alten Friseur aus Erkrath geprüft. Am Donnerstag lautete das Urteil: Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den 64-Jährigen, den das Gericht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes für schuldig befand. Der wegen unterlassener Hilfeleistung mitangeklagte 71-Jährige wurde freigesprochen.

Im Dezember 2004 soll der 64-Jährige, der gemeinsam mit seiner Frau einen Friseursalon am Hochdahler Markt betreibt, nach Ladenschluss in seinem Geschäft zwei junge Mädchen - sie waren zu dem Zeitpunkt elf und 13 Jahre alt - Geld dafür geboten haben, dass sie sexuelle Handlungen an sich vornehmen oder durch ihn vornehmen lassen.

Während des gesamten Prozesses hatten sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen geäußert, ihre Verteidiger hingegen von Anfang an die Glaubwürdigkeit der beiden Mädchen in Frage gestellt. Als Lügengeschichten von zwei früh sexualisierten Mädchen bezeichneten die Anwälte so auch in ihren Plädoyers die Anklagevorwürfe. Das ältere Mädchen habe das jüngere beeinflusst. Das Geld, das man anschließend bekommen und zum Teil erpresst habe, sei das Motiv der Mädchen gewesen, so Verteidiger Alexander Kurz, der einen Freispruch für den 64-Jährigen gefordert hatte.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Zumindest die Missbrauchsvorwürfe, die sich auf die Elfjährige beziehen, wurden als erwiesen angesehen: "Wir haben keine Zweifel, dass sich das Geschehen so abgespielt hat", hieß es Urteilsbegründung. Zwar hätten sich die Mädchen selbst in die Höhle des Löwen begeben und dem Beschuldigten die Tat leicht gemacht, jedoch habe vor allem die Elfjährige nicht das Ausmaß erfassen können, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Krege. "Das war ein kleines Mädchen, keine Jugendliche", betonte Krege. Das habe der 64-Jährige jedoch in Kauf genommen.

Weil der 64-Jährige zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war, geht das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Aufgrund der zweieinhalbjährigen Verfahrensverzögerung werden dem Erkrather nun sechs Monate der insgesamt zweieinhalbjährigen Haft erlassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt.

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