Haan: Einbruch - Spätes Geständnis und drei Jahre Haft

Nach vierstündigem Leugnen bekamen zwei Männer vor Gericht die Quittung.

Haan. Nach vierstündiger Verhandlung gaben die beiden 22und 23Jahre alten Angeklagten auf. Sie legten ein Geständnis ab. Eindeutig zu spät für Richter Michael Dittmann vom Amtsgericht Velbert. Er folgte am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die beiden Männer zu je drei Jahren Haft wegen räuberischen Diebstahls.

Am 5. Februar vergangenen Jahres sollen die Beiden in die Wohnung "Auf den Schollen" in Haan-Ost eingebrochen sein. Die Beute: eine Playstation und ein Laptop. Als die Angeklagten von einem Freund des Bewohners überrascht wurden, sollen sie mit Baseballschläger und Klappmesser gedroht haben.

Nicht ganz geklärt werden konnten am Mittwoch die Rollen von zwei jungen Frauen, die zum damaligen Zeitpunkt gut mit den Angeklagten befreundet gewesen sein sollen. Eine 25-Jährige beispielsweise wohnt genau unter der Wohnung des Bestohlenen. Angeblich wusste sie, wo der Mann sein Bargeld aufbewahrt.

Die Frauen sagten vor Gericht aus, die Angeklagten hätte ihnen den Einbruch angekündigt. Außerdem wollen sie gesehen haben, wie das Duo samt Beute die Wohnung verlassen hat. Die Rolle der Frauen spielte auch im vierstündigen Leugnen vor Gericht eine bedeutsame Rolle. Die hätten sie nur aus Rache und enttäuschter Liebe beschuldigt, sagte einer der Angeklagten aus.

Der 23-Jährige behauptete gar, am Tatort sei offenbar sein Doppelgänger gewesen, der ihm selbst zum "Verwechseln ähnlich sehe.

Schließlich merkten die Angeklagten, dass sie mit ihrer Geschichte nicht durchkommen würden. "Wir haben es gemacht. Aber mit dem Frauen zusammen. Die Beute wollten wir teilen", gab der Ältere zu. Für Richter Michael Dittmann kam dieses Geständnis spät.

Auch wenn beide nicht vorbestraft sind, gab es keine mildernden Umstände. Auch dass der 23-Jährige seit sechs Wochen Vater, sein mutmaßlicher Komplize bereits verheiratet, half den beiden nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vorerst sind die Angeklagten weiter auf freiem Fuß.

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