Gruiten/Mettmann: Urteil entscheidet - Die Dackeldame darf zurück

Das Amtsgericht Mettmann hat am Dienstag (4.8.) entschieden, dass der blinde und herzkranke Vierbeiner seiner Besitzerin zurückgegeben werden muss.

Gruiten/Mettmann. Christina Rustemi ist zufrieden. Doch glücklich ist sie nicht. "Ich habe den Prozess gewonnen, aber meinen Hund habe ich noch nicht zurück", sagt die 56-Jährige aus Gruiten.

Regelmäßig hat sie ihren Hunde in die Pflege einer 22-Jährigen gegeben - für 180 Euro im Monat. Vor allem am Wochenende, wenn sie arbeiten musste, hat Christina Rustemi die Pflegedienste der jungen Frau in Anspruch genommen. Bis sie am Tag nach ihrem Geburtstag am 6. Juli vergeblich auf die Rückgabe ihres Vierbeiners wartete.

"Du bekommst den Hund nicht wieder", soll die junge Frau zu Christina Rustemi gesagt haben und auf den schlechten gesundheitlichen Zustand des Tieres verwiesen haben.

Christina Rustemi schaltete die Polizei ein und fuhr mit den Beamten zu der 22-Jährigen. Ihren Hund bekam sie dennoch nicht wieder. "Die haben gesagt, sie hätten mit dem Tierarzt gesprochen und der Hund solle dort bleiben", sagte die 56-Jährige nach der Verhandlung in der vergangenen Woche auf dem Gerichtsflur.

Das Amtsgericht Mettmann hat am Dienstag in dem Zivilstreit entschieden, dass Christina Rustemi ihre Dackeldame Alinka, von ihr Alina genannt, zurückerhalten wird. Die zehn Jahre alte, rot-braune und blinde Hündin muss herausgegeben werden.

"Das Urteil ist sofort vollstreckbar", sagte die stellvertretende Amtsgerichtsdirektorin Anna Maria Nolten. "Die Antragstellerin kann einen Gerichtsvollzieher einschalten."

Dass Christina Rustemi zu diesem Schritt gezwungen sein wird, befürchtet Helma Missaire-Lache vom Haaner Tierschutzverein. "Wir glauben nicht, dass die Frau den Hund herausgeben wird", sagte sie am Dienstag.

Bis heute hat Christina Rustemi ihren Hund nicht wiedergesehen, weiß nur, dass er eine Nacht im Wuppertaler Tierheim verbracht hat. Wo er sich zurzeit aufhält, wissen weder sie noch die Haaner Tierschützer.

"Wir haben nur Vermutungen", sagt die 56-Jährige. Sie muss jetzt abwarten, bis ihrer Anwältin das Urteil des Gerichts zugestellt wurde. Was sie dann unternehmen wird, weiß sie noch nicht. "Aber ich lasse mir das nicht länger gefallen", sagt sie.

"Dem Hund geht es gut. Ich habe ihn zuletzt am Samstag gesehen", sagt Rechtsanwalt Robert Noch, der die 22-Jährige vertreten hat. Zu dem Urteil wollte er am Dienstag noch nichts sagen, will die schriftliche Zustellung abwarten.

"Wir werden sehen, ob das Urteil berufungsfähig ist", sagt er auf WZ-Nachfrage. Sollte das nicht der Fall sein, überlegen er und seine Mandantin, den Amtsveterinär einzuschalten. Robert Noch: "Der Tierarzt kann den Hund ja beschlagnahmen."

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