Gruiten: Der Dackel ist noch nicht daheim

Der Gerichtsvollzieher soll bei der jungen Frau, die den Hund in Obhut haben soll, erneut vorbeischauen.

Gruiten/Mettmann. Amtsgericht Mettmann, Saal 102, 9.30 Uhr: Christina Rustemi ist ganz schön aufgeregt. Wieder einmal trifft sie auf die junge Frau, die im Besitz ihrer Dackeldame Alina sein soll.

Zur Erinnerung: Seit dem 6.Juli des vergangenen Jahres bemüht sich die 56Jahre alte Gruitenerin um die Herausgabe ihres Hundes. Wie berichtet, hatte sich regelmäßig eine junge Frau gegen Bezahlung (180 Euro im Monat) um den zehn Jahre alten Hund gekümmert. Anfang Juli soll sie das Tier dann aber nicht mehr zu ihrer Besitzerin zurückgebracht haben.

Christina Rustemi erwirkte beim Gericht eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Dackels. Dieser Verpflichtung ist sie laut Hundebesitzerin bis heute allerdings nicht nachgekommen. Christina Rustemi ließ nicht locker.

Beim Amtsgericht wurde Klage in der Hauptsache erhoben - wieder mit dem Ziel, die Herausgabe des Hundes zu erwirken. Die Entscheidung des Gerichts Anfang Dezember vergangenen Jahres: Die junge Frau muss den Hund herausgeben oder 500 Euro bezahlen.

Christina Rustemis Rechtsanwältin beauftragte daraufhin den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteils. Bis Ende Dezember hatte die junge Frau Zeit, das Tier zurückzugeben. Der Hund ist allerdings bis heute noch nicht aufgetaucht, auch die 500 Euro sind nicht bezahlt worden.

Am Mittwoch vor dem Amtsgericht ging es aber nicht um den Hund und dessen Herausgabe, sondern um den 20. August 2008. An diesem Tag soll Christina Rustemi die junge Frau beleidigt, als "Schlampe" bezeichnet haben.

"Wir möchten, dass eine Kontaktaufnahme unterbleibt und dass auch keine Beleidigungen mehr gegen meine Mandantin vorgebracht werden", sagte der Rechtsanwalt der jungen Frau, der eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen Christina Rustemi erlassen hatte.

Um aber belegen zu können, dass die 56-Jährige seine Mandantin tatsächlich beleidigt hatte, brachte er eine Zeugin mit. Deren Aussagen konnten die Richterin anscheinend nicht überzeugen. Und weil sich die Parteien darüber hinaus gestern nicht auf einen Vergleich einigen konnten, sprach die Richterin das Urteil.

Sie hob die einstweilige Verfügung auf, weil die Antragsteller weder die Kontaktaufnahme noch die Beleidigungen überzeugend beweisen konnten. Das Urteil wird beiden Seiten schriftlich zugestellt. Akzeptiert die junge Frau es nicht, kann sie das so genannte Hauptsacheverfahren anstrengen.

Damit ist das Verschwinden des Dackels aber immer noch nicht geklärt. "Aber das läuft", sagte Rustemis Rechtsanwältin Petra Prinz. Sie warte jetzt nur noch auf den Rechtskraftvermerk vom Amtsgericht, um den Gerichtsvollzieher erneut losschicken zu können. "Es geht jetzt um den Schadensersatz," so die Rechtsanwältin.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Der Marathon-Mann
Marcel Neubauer leitet das Ordnungsamt in Mettmann Der Marathon-Mann
Zum Thema
Aus dem Ressort