Erkrath: Sprecher des Bürgervotums kommt mit blauem Auge davon

Prozess: Helmut Vorholt musste sich am Donnerstag wegen des Vorwurfs versuchter Nötigung des Tiefbauamtsleiters verantworten.

Erkrath. Als nach 70 Minuten alles vorbei war, hielt er Hof und ließ sich feiern. Lediglich die Anwaltskosten habe er zu tragen, ließ Helmut Vorholt seine Anhänger wissen. Zu schmerzen schien das den Sprecher des Bürgervotums Max-Planck-Straße nicht. Die Aufforderung, jetzt erst mal Kaffee trinken zu gehen, kam ohne Nachrechnen, ob danach noch genügend Geld für Anwalt Peter Knitsch übrig ist.

Dass Vorholt derart aufgeräumt Saal 27 im provisorischen Amtsgerichtsgebäude an der Goldberger Straße verließ, hat einen einfachen Grund: Wenige Minuten zuvor war das Verfahren gegen ihn "wegen der Geringfügigkeit der Handlung" eingestellt worden. Damit bleibt zwar ungeklärt, ob Vorholt am 10. Januar 2007 den Leiter des Tiefbauamts, Klaus-Peter Heffungs, versucht hat zu nötigen oder nicht - auf jeden Fall muss Vorholt kein Bußgeld bezahlen.

Zur Debatte hatten 450Euro gestanden. Die waren für die Sichtweise der Staatsanwaltschaft verhängt worden, dass der 67-Jährige den 53 Jahre alten Amtsleiter an jenem 10. Januar am Schlafittchen gepackt und gegen einen Zaun gedrückt haben soll. Heffungs nahm weder körperlichen noch psychischen Schaden, Bürgermeister Arno Werner hielt jedoch die Zeit für reif, seinem Dauer-Kontrahenten Vorholt Grenzen aufzuzeigen. Er erstattete Strafanzeige.

Auslöser für die überdurchschnittliche Erregung am 10. Januar war das Vorhaben der Verwaltung, an der Max-Planck-Straße zwei Platanen zu fällen. Dieses Politikum beschäftigte die Gerichte, und ließ am Tag der Ausführung die Gemüter hochkochen. Als die Stadt - was unstrittig ist - trotz Anordnung des Verwaltungsgerichts auf Fällstopp die Säge an die Stämme setzte, sah Vorholt rot, schrie, ging den Fotografen der WZ rüde an, und nahm sich anschließend nach Aussage mehrerer Zeugen Heffungs zur Brust. Vorholt stritt konsequent ab, den Tiefbauamtsleiter angefasst zu haben. "Ich habe ihn lediglich aufgefordert, die Bäume stehen zu lassen." Auch wenn massive Zweifel an dieser Schilderung bleiben, mochte sich Richter Ottmar Kirchner nicht alle zwölf geladenen Zeugen zumuten und ebnete den Weg für die Einstellung des Verfahrens.

Damit kam Vorholt deutlich besser davon als die Verwaltung. Die Darstellung des Zeugen Heffungs, er wisse nicht mehr, wer ihm die Anweisung zur Fällung gegeben habe, klang doch arg bemüht.

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