Erkrath: Rechnung kommt nach 13 Jahren

Stadt: Hauseigentümer am Willbecker Busch erhielten unerfreuliche Post von der Verwaltung. Sie sollen die Gebühren für die Erschließung nachzahlen.

Erkrath. Vorfreude aufs Weihnachtsfest? Davon kann bei den Westermilies keine Rede sein. Im Gegenteil, die Eheleute erwarten zum Jahresende einen Gebührenbescheid von der Stadt. Und der wird vermutlich für alles andere als gute Stimmung sorgen. Schon jetzt hat die Angelegenheit dem jungen Paar die Laune verdorben. Und die ungetrübte Freude darüber, seit Januar stolzer Besitzer eines Hauses am Willbecker Busch zu sein.

Der Grund für den Ärger über Gebühren, Formalitäten und komplizierte Gesetzeswerke ist schnell erklärt: Die Westermilies sind eine von etwa 100 Eigentümerfamilien im Willbecker Busch, die zu spüren bekommen, dass Verwaltungen auch schon mal im Schneckentempo arbeiten. Denn mehr als 13 Jahre, nachdem dort Eigenheime gebaut wurden, macht die Stadt plötzlich die Rechnung über einen Teil der Erschließungsgebühren auf.

"Das hat alles seine Ordnung, die Angelegenheit ist noch nicht verjährt", sagt Kerstin Wulff-Woesten, die Leiterin des städtischen Amtes für Vergabe und Recht. Dort hatten die Westermilies nachgefragt, nachdem ein Schreiben von BmU-Chef Bernhard Osterwind in den Briefkasten geflattert war, in dem die Bürger auf die bevorstehende Gebührenerhebung aufmerksam gemacht wurden.

Die Familie rechnet nun mit einer Nachzahlung von etwa 7000 Euro, weil der vorherige Besitzer vermutlich keine Erschließungskosten gezahlt hat. So ganz genau wissen die Eheleute das aber nicht, weil der Vorbesitzer verstorben ist, und sie das Haus aus der Testamentsvollstreckung erworben haben. "Der Bauträger ist damals pleite gegangen, und der Eigentümer hat selbst weitergebaut. Die Stadt sagt, es wurde nichts bezahlt", sagen Kerstin und Ingo Westermilies.

In ihrer Not haben sie sich auch an Sabine Schimke, die Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr, gewandt, da die Angelegenheit am Dienstag auf der Tagesordnung des Gremiums stand. In einer ersten E-Mail versuchte Schimke zu beruhigen.

Es handle sich nur um einen verwaltungsinternen Vorgang. Es müsse nichts gezahlt werden, weil die Erschließungskosten normalerweise zeitnah abgerechnet werden, ist darin zu lesen. Drei Tage später kam eine weitere E-Mail: Die Ausschussvorsitzende warb um Verständnis dafür, dass nun doch gezahlt werden müsse.

"Versteht Frau Schimke ihre eigenen Verwaltungsvorlagen nicht mehr?", fragen sich die Eheleute. Sie sitzen nun jedenfalls in ihrem neuen Haus und grübeln darüber nach, wie sie nach dem Eingang des Gebührenbescheides die 7000 Euro bezahlen sollen, und das möglichst auch noch innerhalb der üblichen Frist von vier Wochen. "Wir müssen jetzt auf unsere Kosten einen Anwalt einschalten und versuchen, die Erschließungskosten vom Testamentsvollstrecker zurückzufordern", sagt Ingo Westermilies.

Eine Hoffnung scheint sich zu zerschlagen: Von anderen Eigentümern haben die Westermilies gehört, dass sie sich um die Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung gar nicht erst bemühen brauchen. "Das wird wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abgelehnt", berichtet Kerstin Westermilies von Gesprächen mit ihren Nachbarn.

Etwa 125000 Euro sollen insgesamt im Willbecker Busch noch umgelegt werden. Nun muss erstmal geklärt werden, für welches Haus bereits Erschließungskosten in welcher Höhe gezahlt wurden.

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