Erkrath: Gericht lehnt Flüsterasphalt für den Ausbau der A3 ab

Der Landesbetrieb weiß jedoch noch nicht, ob er sofort mit den Arbeiten beginnt.

Erkrath. Dieter Hoch hat geklagt, aber Verlierer sind alle Bewohner Erkraths: Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster haben entschieden, dass ein neuer Beschleunigungsstreifen auf der A3, Richtung Oberhausen zwischen Hildener Kreuz und Mettmann, nicht mit Flüsterasphalt ausgebaut werden muss.

Damit ist die Verwaltung mit ihrem Plan gescheitert, die Verwendung von Asphalt zu verhindern, der keine Phonzahlen schluckt. Da die Stadt selbst nicht gegen den Bauherrn, den Landesbetrieb Straßen NRW, hatte klagen dürfen, suchte und fand sie in Dieter Hoch eine Privatperson, die offiziell gegen das Land vor Gericht zog. Hoch wohnt an der Brandshütte und damit wenige Meter von der Autobahn entfernt. Für Anwalts- und Gerichtskosten kam die Stadt auf.

Die Richter begründen nicht, warum sie dem Wunsch nach Flüsterasphalt nicht nachgekommen sind. Sie weisen lediglich darauf hin, dass die Ansprüche eines Anwohners in einem Hauptsacheverfahren verfolgt werden könnten.

Was das bedeutet, erklärt Bürgermeister und Jurist Arno Werner: "Wenn jemand der Meinung ist, es sei zu laut, kann er klagen. Dann geht es jedoch nicht mehr um aktiven Lärmschutz wie den Flüsterasphalt, sondern um passive Maßnahmen."

Konkret bedeutet dies, dass die Familie Hoch Geld zugesprochen bekommen könnte, um ihr Haus mit neuen Fenstern auszurüsten. Die Lärmquelle selbst bliebe unangetastet.

Soweit wird es jedoch kaum können, denn bei einer solchen Klage wären die Hochs auf sich allein gestellt. "Das können wir uns aber finanziell nicht leisten", sagte gestern Marion Hoch im Gespräch mit der WZ. Bereits ein Gutachten darüber, ob die Risse an ihrem Haus durch die Vibrationen der Lastwagen auf der Autobahn verursacht werden, "kostet 2500 Euro", so Hoch.

Dass der Landesbetrieb Straßen trotzdem nicht in der kommenden Woche mit dem Ausbau beginnt, hängt nicht nur damit zusammen, dass die Arbeiten noch nicht vergeben sind. Vielmehr sind die Verantwortlichen bei der Behörde noch nicht in Feierlaune ob des vermeintlichen Sieges. "Es gibt ja das Restrisiko, dass der Kläger weitere Schritte einleitet", sagte Heinz-Gert Biewald, der für den Ausbau zuständige Projektleiter, am Donnerstag auf Anfrage der WZ.

Daher werde zurzeit geprüft, ob mit dem Ausbau so schnell wie möglich begonnen, oder ob das weitere Verhalten der Familie Hoch abgewartet wird. Wobei Biewald keinen Zweifel daran lässt, dass der Landesbetrieb bauen möchte - und zwar ohne Flüsterasphalt.

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