Damit es Silvester richtig knallt

Böller und Raketen für den Jahreswechsel sind ab heute bis einschließlich Samstag erhältlich.

Damit es Silvester richtig knallt
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Kreis Mettmann. Ab heute und bis einschließlich Samstag dürfen in Supermärkten und Geschäften Böller und Raketen für Silvester gekauft werden. Doch längst nicht jeder gibt sein Geld für die farbenprächtige Knallerei aus, manche sehen sich das Feuerwerk lieber aus dem Fenster an.

Damit es Silvester richtig knallt
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„Eindeutig das Bequemsortiment“, sagt Björn Beekman, Betriebsleiter bei Selgros in Hilden. Batterien feuern einmal angezündet über eine Dauer von mehr als drei Minuten im Schnitt mehr als einen Schuss pro Sekunde ab — das ist bequem, sicher und effektvoll. Auch beim Handelshof in Haan sind Großbatterien und Vulkane gefragt: „Schön bunt und schön hoch müssen sie sein“, hat Mitarbeiterin Simone Becker beobachtet.

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Für ein exklusives Sortiment lassen die gewerblichen Kunden der Großhandelsunternehmen auch schon mal bis zu 300 Euro springen. Für Privatverbraucher liegt der Preis für eine Batterie bei 50 bis 120 Euro. Übrigens ist der Trend zum Silvesterfeuerwerk trotz Kritik ungebrochen: Seit Jahren steigen die Ausgaben der Deutschen stetig an. Der Handelsverband NRW schätzt, dass in diesem Jahr die Ausgaben des Vorjahres in Höhe von 133 Millionen Euro mindestens erreicht werden. Raketen sind ab etwa fünf Euro zu haben, Kracher und Böller sind günstiger.

Der Handelsverband NRW warnt vor dem Kauf bei sogenannten fliegenden Händlern. Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten: „Preis schlägt bei Feuerwerk auf keinen Fall Sicherheit!“ Wenn die Preisschilder auch noch so verlockend sein mögen: Nur der Kauf im Einzelhandel garantiere den Verbrauchern, dass Böller und Raketen vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind.

Von wegen. Silvester bedeutet für den Rettungsdienst der Johanniter-Unfall-Hilfe im Kreis Mettmann Hochbetrieb: „Alljährlich erleiden in der letzten Nacht des Jahres tausende Menschen in Deutschland Verbrennungen, Augenverletzungen oder Gehörschäden, weil leichtsinnig oder unter Alkoholeinfluss unsachgemäß mit Feuerwerkskörpern hantiert wird“, berichtet Kommunikationsreferentin Saskia Koll. Zu den häufigsten Verletzungen zählen Verbrennungen und andere Verletzungen an den Händen bis zum Verlust von Fingern. Kommt es zu Brandwunden, sollten sie allenfalls kurz mit Leitungswasser gekühlt werden. Die Johanniter raten außerdem, zum Schutz von Augen und Ohren eine Schutzbrille sowie Ohrstöpsel zu tragen. Denn Böller erreichen eine Lautstärke von bis zu 175 Dezibel. „Das ist lauter als ein Presslufthammer“, so Koll.

Erlaubt ist das vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr. Die Benutzung an anderen Tagen bedarf einer besonderen Erlaubnis seitens der Städte. In Hilden zum Beispiel ist es grundsätzlich verboten, die Stadt verweist auf dichte Bebauung. In Erkrath erteilt die Stadt eine Sondererlaubnis. Verstöße gegen die Bestimmungen der Sprengverordnung können Ordnungswidrigkeiten darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen.

Die Stadt Erkrath weist darauf hin: Der Verursacher des Abfalls ist verpflichtet, diesen zu entsorgen. Überall im öffentlichen Raum besteht ein Verunreinigungsverbot. Tipp: Von vornherein einen geeigneten Transportbehälter für den Abfälle mitnehmen und am nächsten Tag noch einmal nachsehen. Oft ist im Dunkeln nicht alles zu sehen. Der nächste in der Reihe ist der Grundstückseigentümer. Dem gehören dann quasi nicht gezündete Böller und angebrannte Raketen. Die Reinigung der Gehwege ist durch die Straßenreinigungssatzung den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Mehrschuss-Batterien gehören in die graue Restmülltonne. Die Pappröhren sind nach dem Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt und eine Verwertung im Altpapier ist ausgeschlossen. Blindgänger sind gefährlich und dürfen nicht erneut gezündet werden.

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