Bestattungskultur im Wandel

Friedhofssatzung: Urnengräber werden günstiger. Urnenstelen sollen im Herbst aufgestellt werden.

Mettmann. Seit mehreren Jahren zeichnet sich ein Wandel in der Bestattungskultur ab. Finanzielle Belastungen und der Fortzug der Angehörigen erfordern neue Bestattungsformen auch in Mettmann. Die Fläche fürs Grab und den Pflegeaufwand wünschen sich immer mehr Angehörige so klein wie möglich.

Deshalb sind auf den Mettmanner Friedhöfen die Feuerbestattungen von Jahr zu Jahr gestiegen, teurere Erdbestattungen gingen zurück.

Otto Kahm, Leiter der Abteilung Grünflächen und Friedhöfe: "In den letzten zehn Jahren ist der Anteil der Urnenbestattungen auf über 40 Prozent angestiegen." Kein Wunder. Die Kosten für eine Urnenbestattung betrugen bis vor wenigen Jahren gerade einmal 30 Prozent der Kosten, die für eine Erdbestattung gezahlt werden mussten.

Doch die Politik reagierte, drehte an der Gebührenschraube für Urnen-Besatttungen. Was dann aber dazu führte, dass Verstorbene von ihren Angehörigen nicht in Mettmann, sondern in Nachbarstädten beigesetzt wurden, weil dort die Gebühren niedriger waren. Was der Mettmanner Bestatter Dieter Birkenkamp bestätigte: "Das ist so. Es entsteht ein richtiger Tourismus."

Während vor sechs Jahren 403 Menschen in Mettmann beerdigt wurden, lag die Zahl im vergangenen Jahr nur noch bei 330 Bestattungen. Die Politik hatte daraufhin die Friedhofsgebühren für dieses Jahr um durchschnittlich rund vier Prozent gesenkt.

Außerdem sollen Urnenbestattungen in so genannten Baumfeldern und in Urnenstelen beziehungsweise Urnenwänden künftig auch in Mettmann möglich sein, hat der Rat jüngst beschlossen. Außerdem wurde die Nutzungsdauer für Urnengräber generell auf 15Jahre reduziert.

Und die Größe für Urnengräber wurde variabler gestaltet. Ziel aller Bemühungen ist es, wie Stadtkämmerer Reinhold Salewski betont, kostengünstigere Bestattungen in Mettmann anzubieten.

Neben den Kosten tragen nach Meinung von Experten auch Verluste innerfamiliärer Beziehungen dazu bei, dass sich die Bestattungskultur wandelt. Und auch der Wegfall des Sterbegeldes aus der Krankenversicherung seit 2004 hat Auswirkungen auf die Auswahl der Grabstätte und der Bestattungs- und Beisetzungsform. Viele Angehörige können oder wollen aus Kostengründen keine große, teure Trauerfeier ausrichten.

Das Land hat auf diese Veränderungen vor einigen Jahren mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes reagiert und neue Formen der Beerdigung damit eröffnet. Mettmann hat davon auch Gebrauch gemacht. Es wurden beispielsweise Bestattungen auf Aschestreufeldern eingeführt. Darüber hinaus werden Bestattungen in anonymen Grabfeldern zugelassen.

Während für das Nutzungsrecht für eine Bestattung in einem Urnengrab (1,5 x 1,5 Meter) mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren bislang eine Gebühr von 1950Euro erhoben wurde, ergeben sich für die alternativen Bestattungsformen folgende Gebühren: Urnengrab (1,5 x 1,5 Meter), Nutzungsdauer 15 Jahre: 1605 Euro; Urnengrab (1 x 1 Meter), Nutzungsdauer 15 Jahre: 1425 Euro; Urnengrab (0,7 x 0,7 Meter), Nutzungsdauer 15 Jahre: 1350 Euro; Urnenreihengrab im "Baumfeld": 1310 Euro, Urnengrab in einer Urnenstele: 1350 Euro.

"Es wird deutlich, dass durch die neuen Bestattungsformen, die Verkleinerung der Gräber und die Absenkung der Nutzungsdauer deutlich günstigere Gebührensätze entstehen", so Kämmerer Salewski. In Fällen, in denen die Friedhofsgebühren nicht in einer Summe entrichtet werden können, möchte Mettmanns Kämmerer künftig auch Ratenzahlungen einräumen.

Otto Kahm geht davon aus, dass die neuen Bestattungsformen nach den Sommerferien gewählt werden können. Die entsprechenden Vorbereitungen sind bereits angelaufen.

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