A 3-Blitzer überlastet das Gericht

Am Amtsgericht in Mettmann musste ein zusätzlicher Richter eingestellt werden. Die Anzahl der Verfahren hat sich verdreifacht.

A 3-Blitzer überlastet das Gericht
Foto: Jenoptik/Imo

Mettmann. Die Blitzanlage auf der A 3 zwischen Mettmann und Hilden erregt seit beinahe einem Jahr die Gemüter. Nur wenige Tage nach der Aufstellung des „Traffi-Star“ im November 2015 hatte das Gerät schon mehr als 8000 Aufnahmen von Rasern gemacht, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hatten. Bis zum August waren es 53 000 verwertbare Aufnahmen. 3800 Autofahrer waren so schnell an der Messanlage vorbei gerauscht, dass deren Führerscheine einkassiert wurden. Zum Fahrverbot kommen noch 160 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei hinzu. Mit mindestens 1,5 Millionen Euro Bußgeldeinnahmen hat sich die für 200 000 Euro von der Firma Jenoptik gemietete Anlage für den Kreis Mettmann längst bezahlt gemacht.

Die Flut an Einsprüchen beschäftigt mittlerweile auch das Mettmanner Amtsgericht. Denn: Dort hat sich die Anzahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren verdreifacht. „Von April bis September hatten wir insgesamt 1270 Verfahren. Davon sind allein 850 Verfahren der Blitzanlage zuzuordnen“, erläutert Dr. Thomas Künzel, Direktor des Amtsgerichts. Nachdem die Beschwerdeflut anfangs noch mit dem bestehenden Personal bewältigt werden musste, hat sich der Amtsgerichtsdirektor mittlerweile mit der Bitte um Unterstützung für die Geschäftsstelle und eine zusätzliche Richterstelle an das Landgericht gewendet. Beides wurde bewilligt — und dennoch ächzt das Gericht unter der unerwarteten Vielzahl der Verfahren, von denen jedes vom Eingang des Widerspruchs über die Vorbereitung und Durchführung des Hauptverfahrens bis hin zur Urteilsabsetzung und der Behandlung möglicherweise eingelegter Rechtsmittel schon mal mehr als drei Stunden dauern kann. Nehmen sich Betroffene einen Anwalt, muss auch der präzise über jeden Verfahrensschritt schriftlich informiert werden.

„Wir haben nicht damit gerechnet, dass eine solche Welle auf das Gericht zurollt“, räumt Künzel ein. Nun sei man vollauf damit beschäftigt, die Verfahrensflut zu bewältigen.

Auch nach dem Abbau der Blitzanlage wird das Gericht mehrere Monate brauchen, um alle Ordnungswidrigkeitsverfahren abzuschließen. Noch ist nicht bekannt, wann das sein wird. „Bis zum Jahresende wird der Blitzer auf jeden Fall im Einsatz sein“, so die Sprecherin des Kreises, Daniela Hitzemann. Unklar ist noch, welchen Einfluss das vom Amtsgericht eingeholte Gutachten auf die laufenden Verfahren haben wird. „Wir erwarten das Ergebnis im November“, kündigt Thomas Künzel an.

In Auftrag gegeben hatte es ein Richter des Mettmanner Amtsgerichts. Geprüft werden sollte dabei, ob das Gerät hinsichtlich der Höhe richtig eingerichtet war und ob angebrachte Reflektoren zu Messfehlern führen können. „Es handelt sich jedoch um ein standardisiertes Verfahren, welches eingehend geprüft worden ist. Man darf daher skeptisch sein, ob ein Messfehler tatsächlich festgestellt werden kann“, so Künzel.

Bislang ist es im Übrigen auch Tim Geißler nicht gelungen, einen entsprechenden Beweis zu erbringen. Der Wuppertaler Anwalt hatte Mandanten vor dem Amtsgericht vertreten. Bislang sei keines der Verfahren aufgrund eines nachweisbaren Messfehlers eingestellt worden, so Künzel. Allerdings habe es einige Verfahrenseinstellungen gegeben, weil die Aufnahme der Blitzanlage fehlerhaft und die Person auf dem Bild nicht eindeutig zu erkennen gewesen war.

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