Kreis Mettmann: Wirte ärgert „Imbiss-Steuer“

Gastronomen ärgern sich: Mal müssen sie sieben, mal 19 Prozent Steuer berechnen. Viel zu kompliziert sei das. Und: Nicht alle halten sich daran.

Kreis Mettmann. Der junge Mann aus Hilden möchte seinen Namen nicht sagen. Kein Wunder, er hat bei der Steuer gemauschelt. "Nenn mich einfach Eddie", sagt er deshalb. Eddie war bis vor kurzem Inhaber eines Grills in Düsseldorf - und musste in dieser Zeit des öfteren den Taschenrechner aus der Schublade ziehen. Das Problem: Verzehren die Gäste die Curry-Wurst im Lokal, muss der Wirt 19 Prozent des Verdienstes an das Finanzamt abtreten. Anders, wenn Eddie die Fritten in der Pappschachtel zum Mitnehmen serviert.

Dann fällt eine Umsatzsteuer von schlappen sieben Prozent an. "Natürlich wird betrogen", glaubt Eddie. Abgerechnet werde nämlich später per ausgegebener Pappschachtel. "Ich habe einfach mehr Pappschachteln bestellt, als ich eigentlich brauchte", sagt er. 50 von 100Schachteln aber seien im Müll gelandet.

Gängige Praxis sei das bestimmt nicht, sagt Sabrina Hofmann vom Eiscafé Simonetti am Langenfelder Rathaus. Auch sie muss erst überlegen, wenn der Kunde sein Eis bestellt. Damit das Abkassieren schneller geht, stehen zwei Kassen im Café. Eine für die Kunden, die mit der Kugel in der Waffel weiterschlendern, die andere für jene, die den Eisbecher an den Tisch geliefert haben möchten. Je nachdem welche Taste Hofmann betätigt, macht das dann für die Kunden einen preislichen Unterschied von immerhin 20 Prozent.

Reinlegen kann der Kunde Hofmann nicht, Setzt er sich mit der Waffel in der Hand an einen der Tische, kommt Hofmann ein zweites Mal kassieren. Ärger habe es deswegen noch nicht gegeben. "Wenn ich den Kunden den Grund nenne, verstehen sie das." Doch auch sie findet: "Das einfacher zu gestalten, wäre möglich."

Auch Sotirios Mokos, Inhaber eines Grills in Velbert sieht das so. Viel zu kompliziert sei die Regelung. "Da blickt doch niemand durch." Er hat sich einen Steuerberater genommen, ohne den ginge es gar nicht mehr. "Ich verlange von meinen Kunden immer denselben Betrag, egal ob sie draußen oder drinnen essen."

Tatsächlich kompliziert wird es beim Kaffee. Sogar so kompliziert, dass sich die Mitarbeiter des Finanzamtes Düsseldorf-Mettmann erst selbst kundig machen müssen. Karsten Pilz von der Oberfinanzdirektion Hannover ist schneller: "Egal ob draußen oder drinnen, da fallen 19 Prozent an", sagt er. Der Grund: Kaffee ist ein Getränk und fällt deshalb nicht unter den ermäßigten Speisensteuersatz.

In der Praxis sieht die Umsetzung der Regel anders aus. "Zum Mitnehmen fallen nur sieben Prozent an", glaubt eine Verkäuferin in einem Hildener Kiosk und drückt auch prompt die passende Taste. Ein paar Straßen weiter, in der Bäckerei Steinbrink, zahlt der Kunde 1,35 Euro für den Kaffee auf die Hand. Neun Cent Mehrwertsteuer kostet das, so steht es auf dem Kassenzettel. Das sind sieben Prozent.

Thorsten Hellwig von der Dehoga Nordrhein kennt das Problem. Im Kreis sind 450 Gastronomen Mitglied im Verband. "Das System ist nicht stringent", sagt er. Das sei nicht nur ein rechnerisches Problem, sondern erschwere auch den Wettbewerb. "In keinem anderen europäischen Land gibt es zwei Besteuerungen." Die Region mühe sich, attraktiv für Touristen zu sein. "Wenn sie aber in den Grenzgebieten weniger zahlen müssen, bleiben sie irgendwann aus", ist seine Befürchtung.

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