Klärung erforderlich

Langenfeld. Für Verena Schäfer ist der Verlust ihrer Katze schmerzhaft. Dass sie und ihre Nachbarn darauf drängen, den Tod des Tieres juristisch aufarbeiten zu lassen, ist auch für Menschen wichtig.

Solche Fallen dürfen nur so eingesetzt werden, dass sie die Tiere fangen, die sie fangen sollen. Im vorliegenden Fall waren dies wohl Ratten.

Die Fallen dürfen jedoch nicht so positioniert werden, dass sich auch ein spielendes Kind an ihnen schwer verletzen kann. Dies wäre Fahrlässigkeit und muss geahndet werden.

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