Urteil verzögert den Baubeginn von 130 Wohnungen

Die Stadtverwaltung Hilden will auf Nummer sicher gehen und die Baupläne erneut den Bürgern vorstellen.

Hilden. Rund 130 Wohnungen möchte die Stadt Hilden auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule am Wiedenhof bauen lassen. Dieses Vorhaben ruft Befürworter und Gegner auf den Plan. Die einen möchten dort eine Wohnung haben, die anderen wehren sich unter anderem dagegen, dass zu viele Bäume gefällt und die Baumschutzsatzung nicht hinreichend beachtet würden.

Allein 90 Kauf- und Bauwünsche sind bisher im Rathaus eingegangen. Darunter sind 74 private Bauherren, drei private Baugruppen und 13 Bauträger. Unter den 74 Kaufinteressenten sind 43 Familien, 58 Interessenten kommen aus Hilden.

Sie müssen nun länger auf eine Umsetzung der Pläne warten. Denn laut Verwaltung sollen sie „aus Gründen der Rechtssicherheit“ noch einmal öffentlich ausgelegt werden. Ein Termin steht dafür noch nicht fest. Sicher ist aber, dass sich das Verfahren dadurch um mindestens ein halbes Jahr verzögert — und damit auch die für 2015 ins Auge gefasste Umsetzung.

Grund für die Verzögerung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das während des laufenden Verfahrens ergangen ist. Es stellt höhere Anforderungen an die Bekanntmachung der Offenlage als bisher üblich. Nach dem neuen Urteil sollen „die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert werden“. mick

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