Tödlicher Unfall in der Silvesternacht: Unfallflüchtiger ist Taxifahrer

Nach dem tödlichen Unfall in der Silvesternacht auf der Elberfelder Straße wurde ein 75-jähriger Mann ermittelt.

Hilden/Haan. Es war das tragische Ende der Silvesternacht. Ein 44-jähriger Haaner wurde auf dem Heimweg von einer Party in Hilden gegen 2 Uhr auf der Elberfelder Straße überfahren, als er diese überqueren wollte. Wie die WZ berichtete, wurde der Mann vom Wagen eines 18-jährigen Hildeners, der in Richtung Haan unterwegs war, erfasst und auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Dort wurde er von einem Auto überfahren, dessen Fahrer in Richtung Hilden fuhr und flüchtete.

Jetzt hat die Ermittlungskommission „EK Sandberg“ den Unfallflüchtigen ermittelt. Es handelt sich um einen 75 Jahre alten Taxifahrer aus Hilden. „Der 18-jährige Golffahrer hat uns bei den Ermittlungen entscheidend geholfen“, sagt Thomas Decken, Leiter des Verkehrskommissariats im Kreis Mettmann.

Der Fahranfänger und sein 17-jähriger Beifahrer seien nach dem Unfall sofort ausgestiegen und hätten trotz Schocks Warnzeichen gegeben, die der 75-Jährige, der ohne Fahrgast auf dem Weg zur Hildener Taxizentrale war, offenbar übersah.

„Eine unwahrscheinliche Leistung der jungen Männer“, sagt Decken, der betont, dass der 18-Jährige seiner Meinung nach am Unfall keine Schuld und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern nicht überschritten habe. „Der erste Unfall war aus unserer Sicht unvermeidbar.“ Der 44-Jährige, schwarz gekleidet und zum Unfallzeitpunkt mit zwei Promille Alkohol im Blut, trat offenbar unmittelbar vor dem Aufprall aus der Dunkelheit und bei Regen in den Lichtkegel des Golfs hinein.

„Bei der zweiten Anhörung sagte der 18-Jährige, dass er ein Taxi-Schild gesehen habe und anhand der Lampen und des Kühlergrills vermutete, dass es sich um einen Audi gehandelt habe“, sagt Decken. Die Ermittlungskommission überprüfte Listen von zugelassen Taxis im Kreis Mettmann, Düsseldorf und Wuppertal zu überprüfen — und machte zwei im Kreis Mettmann zugelassene Audi A6 ausfindig.

„Das Unfallfahrzeug haben wir am 2. Januar in der Nähe der Taxizentrale in Hilden aufgefunden“, sagt Decken. Noch am Nachmittag wurde der Taxifahrer angehört, der eine gültige Lizenz besitzt und erst im vergangenen Jahr die ärztliche Untersuchung bestanden hatte. „Der Mann sagte uns, er hätte nicht gemerkt, dass er jemanden überfahren habe. So wie der Unfall passiert ist, muss er es jedoch gemerkt haben“, sagt Decken.

Beim zweiten Gespräch habe sich der 75-Jährige durch seinen Anwalt vertreten lassen. „Ich gehe fast davon aus, dass er das Überfahren nicht hätte verhindern können, weil der schwarz gekleidete 44-Jährige, der auf der schwarzen Fahrbahn lag, kaum zu erkennen war“, erklärt der Polizeioberrat.

Was die Polizei dem Taxifahrer jedoch vorwirft, ist die Tatsache, dass er nicht angehalten hat. „In Deutschland besteht die Pflicht dazu“, sagt Decken. „Wir können ihm aber keine Schuld am Tod des Mannes vorwerfen, weil noch nicht klar ist, welche Verletzungen zum Tode geführt haben.“

So könne laut Obduktionsbericht nicht ausgeschlossen werden, dass bereits der erste Unfall tödliche Folgen hatte. „Das Überfahren war auf jeden Fall tödlich, wenn er dann noch gelebt hat“, sagt Decken. Und: „Die Feststellung der Schuldfrage ist aber nicht die Aufgabe der Polizei.“

Das übernimmt nun die Staatsanwaltschaft Düsseldorf — der Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung steht im Raum. „Es kann aber auch sein, dass die Anklage ,Unfallflucht’ lautet“, sagt Decken und fügt hinzu, dass der 44-Jährige trotz allem den Golf besser habe sehen können, als der 18-Jährige den Fußgänger.

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