Linienbusse haben oft gar keine Anschnall-Gurte

Die Anschnallpflicht, die für Reisebusse besteht, gilt bei Linienfahrten auch auf Autobahnen nicht.

Linienbusse haben oft gar keine Anschnall-Gurte
Foto: Dirk Thomé

Hilden. Sybill Fricke aus Hilden nutzt gerne den Linienbus 782, um nach Düsseldorf zu fahren: „Das ist eine wunderbare Alternative zum Auto.“ Die 782 fährt teilweise über die Autobahn 46. Auch die 785 von Langenfeld oder der Schnellbus 50 aus Haan nutzen die Schnellstraße.

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte jetzt einen Rheinbahn-Fahrer der Linie 782 zu einer Geldstraße von 600 Euro. Er hatte auf der A 46 einen Moment nicht aufgepasst und war mit 30 km/h auf einen Lkw am Stauende aufgefahren. Bei dem Aufprall wurden 14 Fahrgäste verletzt.

„Warum gibt es in Linienbussen keine Sicherheitsgurte und Kopfstützen wie in jedem Reisebus?“, fragt Fricke. Dieses Thema beschäftige sie schon lange. Die 69-Jährige weiß, dass im Linienverkehr keine Anschnallpflicht gilt: „Bei innerstädtischen Linien finde ich das okay. Ich wünsche mir aber, dass Fahrgäste die Wahl haben und sich auf Wunsch anschnallen können.“

In Reisebussen bestehe seit 2006 eine generelle Anschnallpflicht (Paragraf 35 a Straßenverkehrsordnung), erläutert Nicole Rehmann, Sprecherin der Kreispolizei Mettmann: „Der Fahrer muss die Reisenden darauf hinweisen. Wer sich nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“

Linienbusse hat der Gesetzgeber aus praktischen Gründen von der Anschnallpflicht ausgenommen (Paragraf 35a Straßenverkehrsordnung, StVO), erläutert die Polizei-Sprecherin. Das gelte sowohl für die Fahrgäste als auch für die Fahrer. Die Abstände zwischen den Haltestellen seien häufig kurz. Durch das An- und Abschnallen würde das Ein- und Aussteigen verzögert.

Zudem dürfen Linienbusse auch stehende Fahrgäste befördern, wenn keine Sitzplätze mehr vorhanden sind. Ist dies der Fall, darf der Linienbus außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 60 km/h schnell fahren. Das gelte auch für Autobahnen. So steht es in Paragraf 3 Absatz 3 Nr. 2 der StVO.

Wenn der Fahrgast einen Linienbus besteigt, schließt er rechtlich gesehen einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen. So steht es in den Beförderungsbedingungen. Darin verpflichtet sich der Fahrgast unter anderem, für einen festen Halt zu sorgen, erläutert Heike Schuster.

Ihr Rat: „Immer gegen die Fahrtrichtung setzen, das sind die sichersten Plätze, weil die Fahrgäste bei einem plötzlichen Bremsmanöver in die Sitze gedrückt werden.“ Senioren sollten sich nicht an ihrem Rollator festhalten, sondern an einer Stange im Bus: „Schlaufen nur nutzen, wenn es nicht anders geht.“

Mitunter werden auch Linienbusse eingesetzt, um Schulklassen oder Gruppen zu transportieren. In Linienbussen, die keine Sicherheitsgurte enthalten, besteht keine Anschnallpflicht, auch dann, wenn sie für den Reiseverkehr eingesetzt werden, erläutert Meier.

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