Erneut eine Strafe auf Bewährung

Auch im zweiten Verfahren wird der Angriff eines damals 36-Jährigen auf seine 73-jährige Mutter vom Landgericht Düsseldorf nicht als versuchter Totschlag gewertet.

Hilden. Er würgte seine Mutter, hielt der lungenkranken Frau Mund und Nase zu. „Verreck doch endlich“, soll der Sohn gesagt haben, als er die 73-Jährige angriff. Dennoch wertete das Düsseldorfer Landgericht die Attacke des Sohnes gestern als gefährliche Körperverletzung — nicht als versuchten Totschlag, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Gericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Er muss sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen und seinen Cannabis-Konsum einstellen.

Bereits am 13. November 2009 hatte das Landgericht so entschieden. Die Staatsanwaltschaft legte damals Revision ein, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Die Staatsanwaltschaft kündigte gestern bereits an, dass sie erneut in Revision gehen wolle. Sie hatte viereinhalb Jahre Haft für den Mann gefordert.

Der Mann war Anfang Februar 2009 zu seiner Mutter gezogen. Wenige Wochen später verlor er seine Arbeit. Die Mutter habe den 36-Jährigen „ständig grundlos kritisiert“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Er habe Minderwertigkeitsgefühle und eine emotional labile, zu Depressionen neigende Persönlichkeitsstruktur entwickelt. „Du bist nichts, du kannst nichts, du wirst nichts“, habe die Mutter dem Sohn stets weisgemacht.

Am Abend des 7. April 2009 hatte sich der 36-Jährige in sein Zimmer zurückgezogen und Cannabis geraucht. Er öffnete das Fenster und sprang aus dem ersten Stock. Durch den Lärm aufgeschreckt, alarmierte die Mutter den Rettungsdienst. Der Sohn, der seine Mutter für seine Situation verantwortlich machte, griff sie plötzlich an.

„Er hielt ihr Mund und Nase zu in der Absicht, sie zu töten“, sagte der Richter. Die Mutter stellte sich tot, die Sirene des Rettungswagens war zu hören. Der Mann ließ schließlich von seiner Mutter ab, lief den herbeieilenden Rettungskräften entgegen und führte sie zum Zimmer der Mutter. „Hilfe, hier stirbt einer“, schrie der 36-Jährige den Sanitätern zu.

„Er ist vom Versuch strafbefreiend zurückgetreten“, erklärte dazu der Richter das Urteil. Der Mann habe das Martinshorn zwar gehört, hätte aber noch genügend Zeit gehabt, die Tat auszuführen. Stattdessen habe er die Sanitäter zur Mutter geführt. „Er bemühte sich, die Vollendung zu verhindern.“

Bei der Tat sei der Mann in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen, stelle nun aber keine Gefahr mehr dar. „Er hat heute weder feindselige Gedanken seiner Mutter gegenüber noch Suizidgedanken“, sagte der Richter.

Dennoch müsse er sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und den Cannabis-Konsum einstellen.

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