Fall Daniel: Anklage fordert 15 Jahre Haft

Der Ex-Freund der Mutter bestreitet die Tat. Am Freitag soll das Urteil verkündet werden.

Erkrath. Nur einen Hauch ernster wird der Blick des Angeklagten, als die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft für den 24-jährigen Erkrather fordert. Der gelernte Werkzeugmacher soll vor einem Jahr den zweijährigen Daniel mehrfach verbrüht und misshandelt haben. Der Junge starb am 12. Mai.

„So etwas habe ich in 20 Jahren nicht erlebt“, sagt Anklägerin Friedel Heuermann. Nach zehn Verhandlungstagen im Wuppertaler Landgericht erklärt sie, nicht die mitangeklagte Mutter des Jungen, sondern ihren damaligen Freund treffe die Hauptschuld.

Die Staatsanwältin schildert die Tat im zurückhaltenden Ton: „Er nutzte die Abwesenheit der Mutter aus, verbrühte und schlug das Kind. Dann hat er die Spuren verwischt.“ Die 15 Minuten, in denen er mit dem Kind alleine in der Hochdahler Wohnung war, habe ausgereicht.

Er habe das Kind bewusst verletzen wollen, nur zu töten sei nicht seine Absicht gewesen. Bei der Beschreibung weint die Mutter. „Geht es noch?“, fragt Heuermann mitfühlend und fügt hinzu: „Das hier ist meine Aufgabe.“

„Ich verkenne nicht, dass es schwer ist, so eine Tat zu gestehen“, sagt die Staatsanwältin: „Aber diese Art zu bestreiten, steht auf unterster Stufe“. Der Angeklagte habe Daniels Mutter und die drei Geschwister im Alter von acht, zehn und zwölf Jahren beschuldigt. Der Angeklagte hingegen schwört in seinem Schlusswort, nichts mit den Verletzungen und dem Tod Daniels zu tun zu haben.

Sein Rechtsanwalt Tom Louven fürchtet, dass gegen seinen Mandanten ein Motiv konstruiert werden soll: Eifersucht gegen Daniel.

Die Annahme, der Angeklagte habe bezwecken wollen, dass das Jugendamt die Kinder aus der Familie nimmt und er die Mutter für sich alleine haben kann, sei abwegig: „Er hätte sich einfach zurückziehen können.“ Louven zufolge gibt es keine konkreten Beweise gegen seinen Mandanten — er sei frei zu sprechen.

Die Mutter habe vor allem versäumt, ihren Freund von den Kindern fernzuhalten, argumentiert ihr Verteidiger Detlef Müller-Holtz. Ihre Versuche, Daniel mit Salben und Hausmitteln zu behandeln, hätten die Verletzungen zumindest nicht verschlimmert.

„Die Mutter weiß, dass sie etwas falsch gemacht hat.“ Sie sei durch Daniels Tod bereits gestraft. Eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung sei für ihr Unterlassen angemessen.

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