Fahnder sind täglich der Schwarzarbeit auf der Spur

Mitarbeiter der Kreisverwaltung kontrollieren, ob Verstöße gegen die Handwerksordnung vorliegen. In 60 Fällen gab es Bußgelder.

Kreis Mettmann. Ein Neubaugebiet im Kreis Mettmann. Firmenfahrzeuge stehen vor den noch nicht fertig gestellten Häusern, aus denen Baulärm dringt. Nichts deutetet an diesem Morgen auf etwas Ungewöhnliches hin. Bis auf einen VW-Bus, in dem vier Personen fast gelangweilt sitzen und die Umgebung aufmerksam studieren.

Erst als sich ein Kleinbus nähert, an der Baustelle anhält und sechs Männer aussteigen, wird es in dem VW-Bus lebendig. Die Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Kreisverwaltung Mettmann - eine Beamtin sowie drei Beamte - in Regenjacken, wetterfesten Hosen und Baustellenschuhen setzen ihre Sicherheitshelme auf und eilen den sechs Männern nach. "Guten Morgen, Ordnungsamt Kreis Mettmann. Dürfen wir mal bitte Ihre Sozialversicherungsausweise kontrollieren?"

Ein normaler Vorgang im Alltag der vier Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die lieber unerkannt bleiben wollen. "Das ist für die Arbeit der Kollegen besser so", sagt Jürgen Dolling, zuständiger Abteilungsleiter im Kreisordnungsamt. Denn nicht immer stoßen ihre Kontrollen auf Gegenliebe.

Ein Grund, warum die Kreiskontrolleure regelmäßig von der Polizei in Selbstverteidigung geschult werden. Dolling: "Dieser Eigenschutz ist manchmal leider nötig." Und sollte es nötig sein, so haben die Kreismitarbeiter auch Handfesseln dabei, um flüchtige Schwarzarbeiter festnehmen zu können.

Während sich die ,Finanzkontrolle Schwarzarbeit’ - so nennt sich die Abteilung, die bei den Hauptzollämtern angesiedelt ist - überwiegend mit den unrechtmäßig bezogenen Sozialleistungen oder Verstößen gegen Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen beschäftigen, fallen gewerbliche und handwerksrechtliche Verstöße in den Aufgabenbreich des Kreisordnungsamtes.

"Wir schützen somit die heimischen Firmen, die ordnungsgemäß arbeiten, vor Schwarzarbeitern", so Dolling. Manchmal gäbe es konkrete Hinweise aus der Bevölkerung, aber auch aufgrund eigener Beobachtungen gibt es Einsätze, die notfalls mit den Zollämtern durchgeführt werden. "Natürlich finden sich darunter auch gemeldete Fälle, die ganz klar mit dem Begriff Nachbarschaftshilfe zu bezeichnen sind. Dann ist die Sache für uns erledigt", sagt Jürgen Dolling.

Auf der ersten Baustelle ist an diesem Morgen alles in Ordnung, die sechs Männer haben ihre Sozialversicherungsausweise vorzeigen können. Doch in einem anderen Neubaugebiet werden die Fahnder fündig. Sie überraschen einige Handwerker, die sich nicht ausweisen können und auch gar nicht nicht wissen, wer ihr Chef ist.

"Wenn es sich um eines der 41noch zulassungspflichtigen Gewerke wie zum Beispiel Maurer, Gerüstbauer oder Dachdecker handelt, dann muss diese Firma in die Handwerksrolle eingetragen sein", erklärt Jürgen Dolling.

300 Kontrollen gab es im vergangenen Jahr, in 60 Fällen wurden Bußgelder fällig, die sich "in der Regel an dem Auftragsvolumen und der Art und Schwere des Vergehens orientieren", so Dolling. 50.000 Euro können da schon einmal schnell zusammenkommen.

Mit den reinen Kontrollen auf Baustellen im Kreisgebiet ist es nicht getan. Zu dem Aufgabenfeld der kommunalen Schwarzarbeitsfahnder gehören auch Zeugenbefragungen, Vorladungen, Haus- und Firmendurchsuchungen sowie Recherchen vor Ort.

Dolling: "Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen, sitzen nicht unbedingt im Kreis Mettmann." Da Handwerksbetriebe aus allen Bundesländern im Kreis Mettmann arbeiten, müssen die Fahnder hin und wieder für ihre Ermittlungen in die Ferne reisen - auffallend oft in die neuen Bundesländer.

Auf Amtshilfe können die Mettmanner dort nur bedingt hoffen. "In den neuen Bundesländern ist man für das Thema Schwarzarbeit nicht so sensibilisiert. Oft fehlt dort auch die fachliche Kompetenz", drückt es Jürgen Dolling ganz vorsichtig aus.

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