Stadt Erkrath legt Giftköder gegen die Rattenplage aus

Immer mehr herumliegender Müll führt dazu, dass sich die Tiere in der Sandheide verstärkt vermehren.

Erkrath. Die SPD-Fraktion im Stadtrat beklagt ein massives Problem mit Vermüllung und Rattenbefall in der Sandheide. Das Problem wurde insbesondere im Bereich der Immermannstraße beobachtet. Da die Müllboxen in der Sandheide mit einem Chipschlüssel zu öffnen sind, würden Anwohner ihren Abfall einfach auf den Boden werfen, um Gebühren zu sparen, hieß es. Peter Urban spricht von „Bergen“, die sich in seinem Kiez auftürmten. Die SPD bezweifelt, dass die Verantwortlichen ihren Pflichten nachkommen und beantragte für die Ratssitzung, die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Stadt Erkrath zu erweitern.

Die Verordnung besagt, dass Grundstückseigentümer verantwortlich sind, offene Müllablagerungen und sonstige Anziehungspunkte für Ratten zu vermeiden oder unverzüglich zu beseitigen. Bei Rattenbefall oder Verdacht auf Befall ist ein Schädlingsbekämpfungs-Unternehmen zu beauftragen. Giftköder sind zu beschildern und nach Abschluss der Rattenbekämpfung wieder zu entfernen. In Abwasserkanälen und auf öffentlichen Flächen ist die Kommune für die Rattenbekämpfung zuständig.

Fachbereichsleiter Carsten Döhr räumte ein, dass die beauftragte Firma „sehr langsam in die Puschen gekommen“ sei. Erst im Oktober sei begonnen worden, Köder auszulegen. Das sei zumindest für Alt-Erkrath aber bald abgeschlossen. „Wir sind sehr aktiv in Großwohnanlagen“ sagte Döhr in Bezug auf die Sandheide; „es findet viel Arbeit mit den Eigentümern statt“.

Immerhin erklärt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage, dass die Stadt keine Versäumnisse aufseiten der Wohnungsbaugesellschaft sehe. Diese hätte sich in einer vergangenen Sitzung des Planungsausschusses zur Sache geäußert. Die Stadt sehe keinen Grund, die dort gemachten Aussagen zur täglichen Kontrolle und Reinigung der Müllplätze anzuzweifeln.

Peter Urban überzeugte das jedoch nicht überzeugt. Paragraf acht der Verordnung, der ein Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten vorsieht, sei noch nie angewandt worden. Deshalb beantragte die SPD, den Satz „Wird zum wiederholten Mal ein solches Vergehen festgestellt, [...]wird umgehend zum Schutz der Bevölkerung gemäß Paragraf 8 Absatz 2 die entsprechende Maßnahme eingeleitet“ einzufügen. „Das Ziel muss doch sein, dass das aufhört“ schimpfte Urban. Die Verwaltung fand die Änderung überflüssig und schlug dem Rat vor, sie abzulehnen. Auch Bernhard Osterwind (BmU) befürchtete, dieser Satz wäre eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung, da er Maßnehmen erst bei wiederholten Ordnungswidrigkeiten vorsehe. Der Rat folgte der Verwaltung und lehnte den SPD-Antrag mehrheitlich ab — wie auch den Vorschlag, die Chip-Verriegelung an den Mülltonnen (vorübergehend) abzuschaffen.

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