Ordnungsamt kontrolliert Hunde

Herrchen aufgepasst: In dieser Woche überprüft die Stadt, ob die Tiere angemeldet sind und die Halter Steuern für sie bezahlen.

Erkrath. Gerissene Rehe, verschmutzte Gehwege, Hunde fern von Leine und Gehorsam — der angebliche beste Freund des Menschen, der Hund, ist in Erkrath in der Vergangenheit schon oft Grund für Ärger gewesen. Auch andersherum gab es Probleme, als ein Mann einen Hundehalter und seine Tiere mit Pfefferspray angriff.

Einen weiteren Grund zur Kritik sehen das städtische Ordnungsamt und die Kämmerei: Demnach wurden in der Vergangenheit immer wieder Hundehalter angetroffen, deren Hunde weder steuer- noch ordnungsbehördlich gemeldet sind.

Deshalb will sich das Ordnungsamt das Thema Hunde jetzt intensiver vornehmen — zumindest eine Woche lang. Von heute bis einschließlich Sonntag werden durch städtische Mitarbeiter die steuerliche, aber auch ordnungsbehördliche Anmeldung der Hunde über die tägliche Kontrolle hinaus verstärkt überprüft.

Vorab weist die Stadt darauf hin, dass jeder einzelne Hund generell innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Stadtverwaltung anzumelden ist. Dabei sei zu beachten, dass in bestimmten Fällen eine Ermäßigung oder sogar eine befristete Befreiung von der Hundesteuer in Betracht kommen kann — zum Beispiel, wenn es sich um einen Hund aus dem Tierheim handelt.

Hunde, die ausgewachsen mindestens 20 Kilogramm wiegen oder größer als 40 Zentimeter sind, müssen laut Stadt neben der Hundesteuer auch bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden.

Die Haltung von bestimmten Rassen muss unabhängig von Größe und Gewicht angezeigt und genehmigt werden, da für die Haltung dieser Tiere besondere Auflagen zu erfüllen sind.

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der anstehenden Kontrollen auch der Nachweis der mitzuführenden, aktuellen Hundesteuermarke kontrolliert wird.

Ein Verstoß gegen die steuer- oder ordnungsrechtliche Anmeldung der Hunde sowie das Nichtmitführen der Hundesteuermarke kann für den Hundehalter zu einem Verwarn- oder auch Bußgeld führen.

Mehr Informationen unter www.erkrath.de

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